Beleidigung am Telefon?

7 Antworten

Du bräuchtest erst einmal handfeste Beweise wie z.B. eine Aufnahme des Gesprächs, aber selbst dann halte ich es für unwahrscheinlich dass ein Gericht bei dieser Aussage den Tatbestand der Beleidigung als erfüllt ansieht.

FAQxJenosse  16.01.2024, 22:53

Gespräche ohne Erlaubnis mitzuschneiden, könnte ein eigenes Verfahren nach sich ziehen. 🤔

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Adriano2005  16.01.2024, 22:58
@FAQxJenosse

Richtig erkannt. Man darf ein Telefonat ohne die Erlaubnis vom Gesprächsteilnehmer NICHT aufnehmen. Wenn doch, macht derjenige, der das Telefonat aufzeichnet strafbar!!!

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Adriano2005  16.01.2024, 22:54

Hallo! Derjenige der ein Telefonat aufnimmt, ohne die Genehmigung vom anderen Gesprächspartner zu bekommen, macht sich strafbar. Gespräche ohne Genehmigung sind rechtlich nicht erlaubt!

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Ja, Anzeige kann man erstatten, eine Bekannte hat das mal… es kommt dabei nur meistens nix raus

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Mach dich doch nicht lächerlich. Ganz ehrlich! Außerdem ist die Beleidung nicht auf dich persönlich gerichtet, sondern auf dein Verhalten! Und dies stellt rechtlich kein Straftatbestand dar. Denn die Person hat damit dein Verhalten gemeint und das darf sie! Das bedeutet, dass du dich ihr gegenüber nicht sozial verhalten hast. Pass lieber auf, dass die andere Person dich nicht gegen Verleumdung anzeigt!

PixelManuel  16.01.2024, 23:00

Ich sehe es auch so, dass „asozial“ in dem Fall ein Werturteil eines Verhaltens ist und damit unter Meinungsfreiheit fällt, also keine Beleidigung darstellt.

Aber das ist nur meine Einschätzung als nicht-Jurist.

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Adriano2005  16.01.2024, 23:03
@PixelManuel

Völlig richtig! Das Wort asozial wurde bzgl. ihres Verhaltens angedeutet und somit absolut keine Beleidigung. Das ist das gute recht der Person!!!

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Für eine Ermittlung braucht man Belege, eine mündliche Behauptung ist zu dünn. Sieht schlecht aus.

Anzeigen kannst du natürlich. Ob du damit Erfolg haben wirst, ist eine andere Sache.