Ist Gott ein Titel? Was sagt die Sprachwissenschaft dazu?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zunächst mal ist das Wort Gott ein Substantiv. Deshalb kann man es wie ein Substantiv deklinieren.

Nominativ: der Gott, die Götter

Genitiv: des Gottes, der Götter

Dativ: dem Gott, den Göttern

Akkusativ: den Gott, die Götter

Nun gibt es in dem Deutschen eine Besonderheit, wenn es um den christlichen Gott geht, dann wird er wie ein Name gebraucht, nämlich ohne Artikel. Bespiele: "Ich glaube an Gott.", "Gott ist allmächtig."

Man lässt den Artikel weg und behandelt das Substantiv wie einen Namen. Denn vor Namen stehen in dem Hochdeutschen ebenfalls keine Artikel, nur in Dialekten und Umgangssprachen wird das gemacht.

Ein Titel ist eine Ehrenbezeichnung, der vor einen Namen gesetzt werden kann. Auch dann kann man den Artikel weglassen.

Beispiele: "Kaiser Wilhelm II. war der letzte deutsche Kaiser.", "Professor Doktor Müller unterrichtet an einer Universität."

Das Substantiv Gott ist dann ein Titel, wenn, es vor einen Namen gesetzt wird. Beispiel: "Gott Amor ist für die Liebe zuständig."

Desmodo 
Fragesteller
 22.11.2019, 20:29
Das Substantiv Gott ist dann ein Titel, wenn, es vor einen Namen gesetzt wird. Beispiel: "Gott Amor ist für die Liebe zuständig."

danke, das denke ich mir auch, aber ich kann es nirgends artikuliert finden.

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Nomina appellativa

Jetzt habe ich folgendes gefunden (wiki):

Zu den Gattungsnamen (lateinisch Nomina appellativa; auch: GattungsbezeichnungenGattungswörterAppellativaAppellativen) gehören Wörter für Gattungsbegriffe – im Sinne von geistigen Konzepten – wie Haus, Tier oder Baum.

Sie bilden neben Eigennamen (Nomina propria) eine Unterklasse der Substantive.
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Ein Eigenname (lateinisch nomen proprium) benennt einzelne Dinge oder Wesen. Eigennamen bilden eine eigene Klasse von Wörtern. Zusammen mit den Gattungsnamen (nomina appellativa), den Sammelnamen (nomina collectiva) und den Stoffnamen (nomina materialia) bilden sie die Konkreta. Konkreta als Substantive haben eine Benennungsfunktion und üben im Großen und Ganzen dieselben Funktionen im Satz aus. Die Eigennamen weisen aber auf allen linguistischen Ebenen Besonderheiten auf.

Die Abgrenzbarkeit und die Abgrenzung der Eigennamen von den Gattungsnamen ist im Einzelnen fraglich und strittig (siehe näher unten zu Eigenname und Bedeutung).

Der sprachwissenschaftliche Begriff ist unschärfer als der logische Begriff des Eigennamens. In der Logik sind Eigennamen (definitorisch) nur solche Ausdrücke, die einen einzigen Gegenstand bezeichnen. Darunter fallen Eigennamen im engeren Sinn (z. B.: Alexander der Große), Kennzeichnungen (z. B.: der Sohn des mazedonischen Königs Philipps II., der von 356 bis 323 v. Chr. lebte) und deiktische Ausdrücke (z. B.: dieser Feldherr hier, der uns Bewohner von Artacoana in die Sklaverei verkaufte). Namen im Sinne der Logik sind nur Eigennamen. Mehrere Gegenstände bezeichnende Gattungsnamen sind im logischen Sinn keine Namen, sondern Prädikatoren (Prädikate im logischen Sinn).
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aus dem von Google angebotenen Wörterbuch:

Titel

Substantiv, maskulin [der]

1a. jemandes Rang, Stand, Amt, Würde kennzeichnende Bezeichnung, die als Zusatz vor den Namen gestellt werden kann "einen akademischen Titel, den Titel eines Professors haben"

1b.im sportlichen Wettkampf errungene Bezeichnung eines bestimmten Ranges, einer bestimmten Würde "den Titel eines Weltmeisters haben, tragen, halten, abgeben müssen, verlieren"

2a. kennzeichnender Name eines Buches, einer Schrift, eines Kunstwerks o. Ä. "ein kurzer, langatmiger, irreführender, einprägsamer, reißerischer Titel"

2b.
unter einem bestimmten Titel (2a) besonders als Buch, Schallplatte o. Ä. veröffentlichtes Werk "diese beiden Titel sind vergriffen"

2c. Titelblatt (a) "den Titel künstlerisch gestalten"

3 WIRTSCHAFT in einem Haushalt (3) Anzahl von Ausgaben, Beträgen, die unter einem bestimmten Gesichtspunkt zu einer Gruppe zusammengefasst sind "für diesen Titel des Etats sind mehrere Millionen Euro angesetzt"

4a. RECHTSSPRACHE Abschnitt eines Gesetzes- oder Vertragswerks

4b. RECHTSSPRACHE Vollstreckungstitel

"Ich bin der Herr, Dein Gott" - so steht es in Jesaja 41,13

Das ist kein Name, sondern tatsächlich ein "beschreibendes Substantiv". Des es wird weiter ausgeführt, daß die angesprochene Person keine weiteren Götter haben soll. Götter, Menschen, Füllfederhalter... Das sind Gattungsnamen (lat. Nomina appellativa)

Der Gott der Juden und Christen hat auch einen Eigennamen, wie viele andere Götter auch. Aber das ist eine andere Geschichte: https://de.wikipedia.org/wiki/JHWH

Schau mal hier:

http://www.baer-linguistik.de/beitraege/jdw/gott.htm

Der Ursprung des Begriffes "Gott" ist also nicht so eindeutig geklärt und ohne Definition lässt sich darüber natürlich nichts sagen.

Es gibt hingegen andere Bezeichnungen, wie z.b. "al rahman" (der Bamherzige; im Islam so genannt), die als Titel verstanden werden können.

Auch Christus, also der Gesalbte, könnte man als Titel verstehen.

Das also auf die abrahamitischen Religionen bezogen, bei anderen Religionen mag das nochmal anders aussehen.

Desmodo 
Fragesteller
 22.11.2019, 12:36

danke, eine sehr gute Spur!

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Manchmal ist es auch nichts weiter als ein Name.