Ist ghusl gebrochen?
Damit das Ghusl gültig ist, braucht es auch die Absicht. Ein Bekannter von mir hat eine Frage.
Folgendes ist ihm passiert: Er hatte die Absicht Ghusl und Wudhu zu machen, um die Unreinheit zu entfernen und später sagte er mir das er duschen war, wegen etwas anderem. Danach betete er Salatul Maghrib. Ist das Ghusl, dann gebrochen und dabei das Gebet?
Die Frage ist an Muslime gerichtet. Obszöne, provokante und beleidigende Inhalte, die nicht mit dem Beitrag passen oder einen Zusammenhang haben werden gemeldet.
1 Antwort
Die Absicht ist nach den 3 Rechtsschulen Shafi, Maliki und Hanbali Voraussetzung für ein gültiges Ghusl. Nach der Hanafitischen Rechtsschule ist es nur Sunnah.
Er kann vielleicht die Absicht gehabt haben, Ghusl zu vollziehen, wichtig ist jedoch, dass er sich auch wirklich mit der Absicht auf Ghusl wäscht.
2 Fälle:
- Nach dem Sport will er duschen, denkt sich aber vorher schon "damit kann ich auch direkt mein Ghusl erledigen" => Absicht vorhanden, Ghusl gültig
- Nach dem Sport will er duschen, denkt aber dabei nicht an Ghusl. Nach dem Duschen will er beten und es fällt ihm ein "habe ja bereits meinen ganzen Körper gewaschen, sollte also auch als Ghusl gelten" => Absicht nicht vorhanden, Ghusl wäre nur nach Hanafitischer Rechtsschule gültig