Wudhu & Ghusl?
Assalamu Aleykum,
ich hätte da 2 Fragen.
Frage 1;
Wenn ich quasi "unrein" bin und in der Dusche fertig bin, nach dem säubern und dann die Absicht nehme ghusl zu machen, muss/sollte ich auch danach wudhu nehmen?
Frage 2;
Ist das wudhu ungültig wenn ich aus dem nichts Gedanken bekomme, die ich eben nicht bekommen sollte und sie bildlich vor meinen Augen erscheinen (es ist selbstverständlich, dass man versucht wieder normal zu denken, anstatt sich auf die "bösen" Gedanken zu fokussieren)
Hierbei muss ich sagen, dass ich mich eigentlich schäme diese Fragen zu stellen, weil es sich so anfühlt, als hätte ich deutlich Mangel an Wissen.
Da es wichtig sein kann, ich folge der sunnitischen (hanafi) Rechtsschule.
Dankeschön im voraus!
4 Antworten
- Nein, wenn du die Pflichtgroßwaschung vollzogen hast, hast du auch automatisch die volle Reinheit, wenn du währenddessen nichts machst, was die Teilwaschung erfordert (Wie etwa Darmgase entweichen lassen). Dann müsstest du hinterher nochmal die Teilwaschung vollziehen. Dazu noch eine kleine Anmerkung: Der Mensch wird nicht unrein. Man sagt: Er ist im Djanabah-Zustand. Djanabah ≠ Unreinheit (Nadjasah)
- Nein, ungewollte Einfälle erfordern weder die Teilwaschung noch die Pflichtgroßwaschung. Für die wird man nicht zur Rechenschaft gezogen.
Hoffe konnte weiterhelfen
Viele Grüße,
Dumby
1)
Es gibt eine bestimmte Vorgabe vom Ghusl, die unser Prophet ﷺ uns empfohlen hat. Wenn du daran interessiert bist diese zu erfahren frag gerne nach.
Ansonsten ist es auch in Ordnung einfach zu duschen, mit der Absicht dass du aus dem Nadschasa Zustand (unreiner Zustand), kommen möchtest. Danach ist es, sofern du danach noch Wudu brauchst, obligatorisch den Wudu zu vollziehen.
2)
Allah swt kennt unsere Herzen besser als wir. Wenn du wirklich nicht die Absicht hast, dann wird Allah swt inshallah ta’ala deine Absicht auch annehmen. Versuche es jedoch weiterhin zu unterbinden.
Wa Allahu’alam
Du brauchst dich auch nicht zu schämen, wir haben alle Wissenslücken, die einen mehr, die anderen weniger (: Wir sollten uns alle bemühen Ilm zu erlangen.
Barakallahu feekum wa Jazakallahu khairan
As-Salamu Alaykum Wa-Rahmatullahi Wa Barakatuh,
zu 1)
Ersetzt der Ghuls den Wudu ?
Vorweg es gibt einmal den ausreichenden Ghusl und den vollständigen/vollkommenen Ghusl.
Nach Idschma (Übereinstimmung) aller Gelehrten ist es klar, dass wenn man in einem Unreinen (Janaba) Zustand ist und den Ghusl vollzieht, dass man dann auch den Wudu hat und damit beten kann.
Hier reicht auch der ausreichende Ghusl.
Die Gelehrten waren sich nur uneinig beim der Frage, wenn der Ghusl nicht verpflichtend war, also man ist in keinen Unreinen Zustand (Janaba) und man den Ghusl trotzdem vollzieht, ob dann ein Wudu notwendig ist. Die sichere Ansicht ist, dass hier auch der Wudu nicht extra gemacht werden muss, wenn man den vollständigen/vollkommenen Ghuls vollzieht.
Der ausreichende Ghuls ist bei dieser Angelegenheiten bei den Gelehrten umstritten.
Und Allah weiß es am besten.
zu 2)
Also vorweg du musst dich für nichts schämen . Selbst die Sahaba haben alle Fragen gestellt und sich nicht zurück gehalten, wenn es im islamisches wissen ging. Es ist wichtig zu fragen und wissen sich anzueignen.
Zur frage:
Nein, Gedanken machen einen Wudu nicht ungültig. Es gibt bestimmte Situationen die einen Wudu ungültig machen wie Luft lassen oder urinieren usw.
Und bezüglich der Gedanken solltest du noch wissen, dass diese Gedanken nicht bestraft werden solange diese nicht in Worte oder Taten umgesetzt werden.
Aber ein Muslim sollte bemüht sein, diese schlechte Gedanken abzuwehren und nicht ins Herz zu lassen. Also sollte jeder Muslim versuchen diese Gedanken zu verdrängen und die Kontrolle über die eigene Gedanken zu üben.
Deswegen ist es wichtig, dass du die Gedanken von Anfang an verdrängst. Diese Gedanken dürfen sich nicht in dein Herz und in deine Seele einnisten.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
Möge Allah deine Situation erleichtern.
Hi bei den bösen Gedanken dua machen aber dein Wudhu geht nicht kaputt