Ist es verwerflich einen Menschen mit Downsyndrom zur Rechenschaft zu ziehen?
Hallo zusammen,
ich war vorhin mit meiner Verlobten Einkaufen und als ich an der Kasse bestahlt habe hat ihr ein Mann absichtlich über die Schulter gestreichelt, wir sind dann zum Auto und neben ihn gefahren, als ich ihn dann gefragt habe was der soll, hab ich gemerkt das der zurückgeblieben ist. Hab ihn dann aufgefordert sich zu entschuldigen und bin gefahren.
Jetzt zu der Frage, ist es moralisch verwerflich gewesen?
7 Antworten
solange du ihm nicht wehtust oder sonstwie schadest, sondern einfach nur bestimmt nein sagst halte ich es für völlig legitim, die eigenen grenzen auch zu kommunizieren
Pauschal nicht. Der Gesetzgeber hat aber für solche Fälle die §§ 20, 21 StGB geschaffen, die für Personen mit einer signifikanten Intelligenzminderung die strafrechtliche Schuldfähigkeit vermindern bzw. ganz ausschließen.
Wenn jemandem strafrechtlich nichts vorwerfbar ist, bringt es i.d.R. auch nichts, denjenigen anzumeckern.
Ist es verwerflich einen Menschen mit Downsyndrom zur Rechenschaft zu ziehen?
Kommt drauf an ob man von ihm erwarten kann, ob er verstehen und einsehen kann, dass das was er tut unangemessen ist/war oder nicht.
Ich denke du hättest dir das Ansprechen sparen können. Insbesondere wenn die eigentliche Situation schon durch ist und es eher klingt als wolltest du den Konflikt suchen.
Kritisch finde ich wie du dich über ihn äußerst. Das ist deutlich verwerflicher als jemanden auf ein Fehlverhalten anzusprechen und wirkt im Kontext der Frage noch ziemlich unsympathisch.
Einerseits gibst du vor dich zu fragen ob es okay ist die Person anzusprechen, andererseits beleidigst du sie als 'zurückgeblieben'.
Naja, wie gesagt ich wusste nicht das er vermutlich Diwnsyndrom hat, sondern erst als er dann geantwortet hat, da man ihm das nicht angesehen hat.
Hat der dir das wortwörtlich gesagt? 'Sorry, ich hab Trisomie 21'? Weil... das mag jetzt schlimm klingen, doch in aller Regel sieht man jemandem das eher an als dass man es ihm 'anhört'.
Das zurückgeblieben war aber nicht abwertend gemeint, sondern war ich mir bloß nicht sicher ob er wirklich Downsyndrom hatte oder doch einen anderen „Schaden“.
Wobei 'geistig behindert' oder 'intellektuell beeinträchtigt' da vollkommen valide Alternativen sind. Es gibt nebenbei auch deutlich mehr probleme, die eine intellektuelle Beeinträchtigung nach sich ziehen können als nur Trisomie 21.
Naja nicht schön. Einfach anlächeln und schönen Tag wünschen.
Auch wenn jemand geistig zurückgeblieben ist, darf er nicht übergriffig werden oder dergleichen. Notfalls braucht er eben einen Betreuer, der immer bei ihm ist.
Naja, wie gesagt ich wusste nicht das er vermutlich Diwnsyndrom hat, sondern erst als er dann geantwortet hat, da man ihm das nicht angesehen hat. Das zurückgeblieben war aber nicht abwertend gemeint, sondern war ich mir bloß nicht sicher ob er wirklich Downsyndrom hatte oder doch einen anderen „Schaden“. Habe selber Verwandte mit Downsyndrom also nichts persönliches