Ist es verboten gefährliche Tiere auszusetzen?

10 Antworten

ja das ist verboten. es gibt auch bei uns schon einige Tiere die hier angesiedelt wurden zb Nutria, Halsbandsitich, Fasan, Damhirsch, Waschbär, Mufflon , Nandus, auch das Kaninchen ist eine eingeführte Tierart bei uns. es wurde erst in der frühen Neuzeit bei uns eingebürgert. bei uns finden die meisten Arten eine Nische wenn auch nicht alle der eingeschleppte asiatische Marienkäfer zb verdrängt die einheimischen immer mehr- Auf Inseln sieht das oft anders aus. Auf Neuseeland haben Raubtiere wie Katzen Wiesel oder Fuchskusus ganze Vogelarten ausgerottet. zwei eingeschleppte Wespenköniginnen wurden hier zur Plage weil sie kaum Feinde und vor allem keinen Winter hatten der das Wachstum ihrer Nester stoppt. so wuchsen ihre Nester auf unglaubliche Größen heran und enthielten 100.000 Wespen. eigentlich sind einige Tausend normal. eine Gefahr für Neuseeland. die Nachtbaumnatter hat auf Guam ganze Vogelarten vernichtet weil die eingeschleppt wurde. in Australien wurden Kaninchen Fuchs und Agakröte zu einer wahren Plage. in den Everglades sind Pythonschlangen und wilde Schweine ein Problem geworden. man macht sich auf jeden Fall strafbar. auch können Krankheiten eingeschleppt werden. zb hat der amerikanischen Flußkrebs die Krebspest mitgebracht gegen die er fast immun ist und sie auf den europäischen Flußkrebs übertragen der dadurch stark bedroht ist. der amerikanische Nerz der aus Pelzfarmen befreit wurde hat den europäischen fast verdrängt. der amerikanische Grauhörnchen hat das europäische Eichhörnchen auch immer mehr verdrängt. die Waroermilbe wurde von den gezüchteten Killerbienen auf andere Bienenvölker übertragen und ist für Imker ein großes Problem. die Killerbiene kommt gut mit ihr zurecht. die europäische Honigbiene nicht. es kann schlimme Folgen haben Tier einfach irgendwo auszusetzen und ist strafbar.

Ja würdest du. Die meisten Arten würden sicherlich sterben, da sie bestimmte Temepraturen benötigen die sie hier nicht vorfinden, aber generell gefährliche/giftige Tiere aussetzen ist eine Straftat. Würden sich diese Arten dann noch vermehren und wegen dir andere Tiere ausrotten, wärs doppelt schlimm.

Gemäß § 3 Abs. 3 TierSchG ist es generell verboten, ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen.

Das Aussetzen ist eine Ordnungswidrigkeit und wird gemäß § 18 Abs.1 Nr.4 TierSchG mit einer Geldbuße bis zu 25.000,00 EUR bestraft.

Wird ein gefährliches Tier ausgesetzt, nehmen wir mal an ein Krokodil (Neobiot), ist eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit gegeben

ja es ist verboten und man sollte es auch nicht machen. man sollte nirgendwo Tiere aussetzen und freilassen die nicht in diesee Gebiet gehören. wie oft schon hat das schlimme folgen gehabt zb agakröteoder Kaninchen in austalien und eine schalnge ich glaube eine Trugnatter aus einer Insel. das fuchskus uoder Wespen auf neuseeland. ob sich vogelspinnen oder Giftfrösche bei uns vermehren weiß ich nicht es ist sicher zu kalt für solche Tier. aber es gibt einige Tiere die auch bei uns eingeführt wurden: Nutria, Marderhund(wanderte von osten ein), Fasan, Dammhirsch Halsbandsittich. und sogar das Kaninchen wurde eingeführt aber schon vor langer Zeit. man sollte so etwas nicht machen und es ist auch strafbar auch wenn viele Arten bei uns weniger Schaden anrichten als zb in Australien oder auf Neuseeland

Du machst dich auch strafbar, wenn du ungefährliche Heimtiere aussetzt. Das Aussetzen von Heimtieren ist generell laut Tierschutzgesetz untersagt!

Tierschutzgesetz §3:
Es ist verboten,
[...]
3. ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen,
4. ein gezüchtetes oder aufgezogenes Tier einer wildlebenden Art in der freien Natur auszusetzen oder anzusiedeln, das nicht auf die zum Überleben in dem vorgesehenen Lebensraum erforderliche artgemäße Nahrungsaufnahme vorbereitet und an das Klima angepasst ist; die Vorschriften des Jagdrechts und des Naturschutzrechts bleiben unberührt,
[...]

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__3.html