Ist es Strafbar wenn ein Nichtbehinderter mit einen Behinderten sex hat?

10 Antworten

Es ist nur strafbar wenn der eine Beteiligte in einem Abhängigkeitsverhältnis zum anderen steht. Wenn der eine beispielsweise der Pfleger/ gesetzlicher Betreuer/ Therapeut des anderen ist.

Wenn sich aber nun privat ein behinderter Mensch und ein nichtbehinderter Mensch kennenlernen, sich näher kommen (sie also nicht im Sinne von "Betreuer - zu Betreuender/ Therapeut - Patient" zueinander in Verbindung stehen), dann ist das nicht verboten.

Überleg mal, ab wann definiert man denn eine körperliche Beeinträchtigung als Behinderung?

Eine Behinderung kann auf vielfältige Art und Weise ausgeprägt sein. Geistige Behinderung (verschiedenste Grade), seelische Behinderung, körperliche Behinderung (verschiedenste Arten und Grade)

Nach dem was du "mal gehört" hast dürfte dann ein Mensch mit Hörgerät keine Beziehung eingehen zu jemandem dessen Sinne einwandfrei funktionieren? Ebenso ein Mensch der eine Augapfelprothese trägt oder jemand der eine Brille trägt, jemand dessen eines Bein kürzer ist als das andere. Oder jemand der im Rollstuhl sitzt seit einem Unfall.... und so weiter.

Nein, ist nicht strafbar.

Auch Behinderte haben ein Recht auf Sexualität.

Die Grenze wird generell dort gezogen, wo das Opfer erheblich in der Willensbildung und -äußerung eingeschränkt ist (psychischer Zustand, K.o.-Tropfen/massiver Alkohol- bzw. Drogenmissbrauch, Bewusstlosigkeit, etc.) - sofern es nicht vorher zugestimmt hat.

Ansonsten gilt konkret, dass es dann strafbar ist, "wenn die Unfähigkeit, einen Willen zu bilden oder zu äußern, auf einer Krankheit oder Behinderung des Opfers beruht" (§ 177 StGB).

Üblicherweise können kranke oder behinderte Personen aber durchaus einen Willen bilden und äußern - in welcher Form auch immer (das muss ja nicht mal mit Worten geschehen). Und wenn sie also möchten, dann ist es in Ordnung.

Früher war die Gesetzeslage strenger formuliert - deswegen hast Du vermutlich auch so etwas gehört. Der diesbezügl. § 179 StGB wurde jedoch mit der Ergänzung des § 177 StGB abgeschafft.

Bei geistig Behinderten kann das sein, es kommt aber daruf an, wie stark sie beeinträchtigt sind.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Libertinaer  30.09.2018, 08:19
Bei geistig Behinderten kann das sein

Das war früher mal so (oder konnte zumindest so interpretiert werden), wurde aber mit der jüngsten Reform des Sexualstrafrechts richtigerweise geändert.

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Libertinaer  30.09.2018, 08:39
@Libertinaer

Oder zu es ganz genau zu sagen: Mittlerweile ist nur noch dann wirklich strafbar, wenn absolut eine "Unfähigkeit, einen Willen zu bilden oder zu äußern" vorliegt.

Also deutlich enger umfasst, als noch früher.

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Jeder darf mit jedem schlafen der zustimmt und dies auch kann

So pauschal kann man das nicht sagen. Wenn eine behinderte Person aufgrund der Behinderung nicht in der Lage ist sich zu äußern oder zu verstehen um was es geht, dann kann es strafbar sein. Die Mehrheit der Menschen mit Behinderung ist aber gut in der Lage diese Entscheidung für sich zu treffen und damit ist es auch nicht strafbar wenn beide es wollen.