Ist es Strafbar den Jugendschutz eines Hotspots zu umgehen?
Macht man sich strafbar, wenn man mit dem Handy o.ä. in einem W-Lan Hotspot angemeldet ist und die vom Anbieter gesperrten Seiten mit einer VPN umgeht?
3 Antworten
Es verstößt vlt. gegen deren AGBs. Aber was für eine Straftat soll es denn darstellen?
Natürlich kann dich der Anbieter, wenn er davon Wind bekommen sollte von dem Hotspot aussperren. Deswegen stellt es allerdings keine Straftat dar.
Nein, ein VPN ich nicht illegal. Also auch nicht dessen Nutzung.
Ich habe meinen Nachbarn umgebracht. Nein, ein Messer ist nicht illegal. Auch nicht dessen Benutzung. Ups.
Das wäre z.B. der Fall wenn man unerlaubte Hacking-Tools einsetzen würde. Oder wenn man administrative Zugangsdaten ausspähen und einsetzen würde.
Im obenern Fall verstößt man schlimmstenfalls gegen eine interne Anweisung oder Regel.
Ich würde sagen, dass die Benützung eines VPNs eine normale Benützung und schon keine Umgehung von Schutzmaßnahmen darstellt. Ferner dient sie auch nicht zum erlangen eines gesetzlich geschützten Werkes.
Mein Ausbilder meinte aber zu mir, solange man sich in einem WLAN Hotspot befindet und Seiten entsperrt, die vom Anbieter des Hotspots gesperrt wurden, sei das eine Straftat.