Ist es rechtlich erlaubt, in einem Lebenslauf eine Stelle nicht erwähnen?
Bei mir kommt hinzu, dass ich parallel studiert habe, es also kaschieren kann, ohne dass ich lüge. Ich rede also nicht von einer falschen Angabe, sondern nur vom reinen Weglassen.
4 Antworten
Hallo, Lücken zu lassen ist nicht verboten, lediglich solltest du diese Lücke nicht mit Unwahrheiten füllen, denn das kann man dir später zur Last legen. Lässt du einen Teil einfach aus, kann dich niemand dafür belangen, doch jenachdem wie groß diese Lücke ist, wird man sicher nachfragen, was dort war. - Hast du aber, wie du sagst zu dem Zeitpunkt studiert, kannst du das angeben. Es ist schließlich nicht gelogen und relevant für den Lebenslauf. Viel Glück!
Wie du schon sagst, lass es einfach weg. Du kannst also dein Studium erwähnen, aber diese Tätigkeit musst du nicht auflisten.
Du sollst dich ja schließlich selbst präsentieren und deine Erfolge und Erfahrungen in den Vordergrund stellen. Lügen sollte man natürlich nicht, aber was keiner weiß, macht niemanden heiß...
Viel Glück
Ich kenne mich ja nicht aus, aber solange keine Lücke herrscht, wird es niemanden interessieren, denke ich.
Solange das den Job, den man antreten will, nicht betrifft, ja.
kommt alles raus ! merkst es fast nicht - das du das selbst bringst . also wozu diese heimlichtuerei .
Wieso sollte davon irgendwas rauskommen? Was für ein Unsinn. Der Fragesteller lügt ja auch nicht, also selbst wenn es nach der Einstellung raus käme, wäre es völlig egal.
Es ist eine Vollzeittätigkeit gewesen in dem ich etwas Ähnliches gemacht habe, wie in der Stelle auf die ich mich bewerbe, nur halt nicht so erfolgreich. In der Probzeit gefeuert.