Ist es okay, mit 12 das erste mal zu haben oder ist das zu früh?
Ich übernachte bald bei meiner Freundin und weis nicht, ob wir da mit 12 Jahren schon gf haben können.
6 Antworten
Wenn beide unter 14 Jahre alt sind, dann ist das noch die sexuelle Orientierungsphase von Kindern. Mit Geschlechtsverkehr sollte man noch warten.
Geschlechtsverkehr ist erst legal, wenn beide mindestens 14 Jahre als sind.
Ist eine Person über und eine Person unter 14 Jahre alt, so begeht die ältere Person eine Straftat, wenn sie an der jüngeren sexuelle Handlungen vornimmt.
Was bist Du eigentlich für'n seltsamer Zeitgenosse?
Gibst wohl Kurse für Minderjährige...
Was bist Du eigentlich für'n seltsamer Zeitgenosse?
Einer, der Bildung zu schätzen weiß.
BEVOR er über ein Thema redet.
Gibst wohl Kurse für Minderjährige...
Zur Not auch das.
Ist natürlich zu frühl und nicht legal
Was Sex zw. U14 betrifftt: "Einvernehmliche Kontakte, kein großer Altersunterschied, keine Gewaltanwendung, keine Erpressungen, keine Abhängigkeitsbeziehung, ist kein Delikt." (Röhl)
Siehe auch https://www.gutefrage.net/frage/sex-von-zwei-u14-immer-automatisch-kundesmissbrauch#answer-462391980 für fachlich qualifizierte Informationen ...
Nein, weil es "kein Delikt" (also: "nicht rechtswidrig"/"nicht verboten") ist. Warum, hättest Du im verlinkten Beitrag nachlesen können/sollen.
Beides (dass es verboten sei, wie auch, dass die Strafunmündigkeit da eine Rolle spielen würde), sind einfach nur populäre Rechtsirrtümer.
Die tatsächliche Rechtslage erläutere ich wie gesagt im oben verlinkten Beitrag anhand fachlicher Quellen.
Eine weniger fachlich geprägte, aber vielleicht leichter verständliche Erklärung, habe ich aus gegebenem Anlass hier im Thread von Jorono40 gewählt: https://www.gutefrage.net/frage/ist-es-okay-mit-12-das-erste-mal-zu-habender-zu-frueh#comment-446034958
Dort erläutere ich auch, warum diese populären Rechtsirrtümer so populär sind.
Doch im Stgb steht es ganz klar, dass es Kindesmissbrauch ist, wenn man mit einer Person unter 14 Sex hat. Man kann zwar nicht bestraft werden, ist laut Gesetz aber nicht erlaubt.
Doch im Stgb steht es ganz klar
Dass jemand, neuer GF-User zumal, ein vermeintlich klares Gesetz nicht versteht, ist nichts ungewöhnliches. Da muss derjenige halt mal in der juristischen Fachliteratur nachlesen, wie das Gesetz zu verstehen ist. Auch Juristen müssen das. Dazu ist die juristische Fachliteratur da.
DU kannst/willst das nicht. Andere können und wollen. 8-)
Das sagt nur etwas über DICH aus. Klererweise nichts Gutes. ^^
Und du checkst nicht, dass Sex unter 14 illegal ist. 8-) Das sagt nur etwas über DICH aus. Klererweise nichts Gutes. ^^
Typisch Internet: Ein 16-jänriges Jüngelchen erklärt, dass der profilierteste Sexualstrafrechtler Deutschlands grundlegend irrt.
Wenn man es nicht nachlesen könnte, würde man es nicht glauben ...
... was für eine Welt, was für eine Inkompetenz, was für eine Bereitschaft, sich öffentlich lächerlich zu machen.
Aber nun ja: "Wenn über die Misserfolge von Architekten oder Ärzten geredet wird, bleibt in der Regel zumindest die Erkenntnis unangetastet, dass man selbst die eingestürzte Brücke auch nicht besser hätte bauen, das stehengebliebene Herz auch nicht besser hätte operieren können. Bei Rechtsentscheidungen fällt auch diese Hemmung: So viel Fachkenntnis, Erfahrung und Engagement kann ein Richter gar nicht haben, dass nicht ein beliebiger Internet-Benutzer es binnen fünf Minuten besser wüsste." (Prof. Dr. Thomas Fischer, Rechtswissenschaftler und Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a.D.)
was für eine Bereitschaft, sich öffentlich lächerlich zu machen
Sagt das allen Ernstes der Jenige, der meint Sex unter 14 wäre nicht illegal.
Ich persönliche finde das ist schon noch zu früh . Mit 12 sollte mal noch keinen Sex haben . Man sollte sich und seinen Körper erstmal erkunden und Kennenlernen und auch den Körper seines / seiner Partners/in
Ich persönliche finde das ist schon noch zu früh .
Ich nicht. Das muss jede(r) für sich entscheiden.
Mit 12 sollte mal noch keinen Sex haben .
Sagt wer? DU? LOL
Man sollte sich und seinen Körper erstmal erkunden und Kennenlernen und auch den Körper seines / seiner Partners/in
Dem stimme ich hingegen vorbehaltlos zu.
Die Frage ist also: Wie viel Erfahrung liegt diesbezügl. vor?
Wissen wir nicht.
Wir können vermuten: Nichts. Und dann wäre GV in der Tat verfrüht ...
Ich hätte schon fast geschrieben, dass es Vorschrift ist mit 14, 3 Monaten, 5 Tagen und 4 Stunden nach der Geburt.
Jede und jeder entwickelt sich körperlich und mental sehr individuell. Also gibt es kein richtig oder falsch. Und ob genau dann Gelegenheit dazu ist ist noch einmal eine ganz andere Frage.
Ja das ist richtig, trotzdem ist es in meinen Augen nicht richtig in diesem Alter Sex zu haben. Denn genau wie schon beschrieben, muss der Körper sich erstmal entwickeln und mental ist man sehr häufig noch überhaupt nicht soweit entwickelt. Kein wunder das all diejenigen rum heulen sie hätten ein grausiges erstes Mal gehabt.
trotzdem ist es in meinen Augen nicht richtig in diesem Alter Sex zu haben.
Wayne interessiert's!
Kein wunder das all diejenigen rum heulen sie hätten ein grausiges erstes Mal gehabt.
Neue Dinge laufen selten beim ersten Versuch perfekt. Deswegen sagt man auch: "Übung macnt dem Meister."
Wenn das Mädchen das wirklich möchte, dann ja. Denkt an die 14 Jahre Grenze: Entweder beide drunter oder beide drüber. Sonst geht der/die ätere in den Knast.
Sonst geht der/die ätere in den Knast.
Da müsste er bei Einvernehmlichkeit schon deutlich älter und Wiederholungstäter sein ...
... und im typischen jugendlichen Nahbereich greift ohnehin die Ausnahmeregelung des § 176 Abs. 2 StGB.
Ja.
Der Abs. 2 des § 176 StGB ist zwar noch recht neu (und entsprechend fehlt es an Grundsatzentscheidungen), aber die Thematik als solche ist natürlich nicht neu (vorher wurden entsprechende Verfahren ggf. halt "indirekt" gem. §§ 153 ff. StPO, §§ 45, 47 JGG eingestellt), aber "Knast" ist generell ein anderes Thema im Jugendstrafrecht. Da muss es schon sehr heftige gewesen sein, bevor Jugendarrest oder gar Jugendstrafe ins Spiel kommt ...
Kann man, muss man nicht, und "sollte" interessiert nicht.
Das steht in welchem Gesetz? Keinem? Keinem! Danke fürs Gespräch.