Ist es möglich ein Vodafone Mobilfunk Vertrag vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zu kündigen und bei Nichtinanspruchnahme Rückerstattung zu bekommen?

5 Antworten

Wenn Du den Vertrag kürzlich erst per Fernabsatz abgeschlossen hast, hast Du 14 Tage Zeit, Dein Widerrufsrecht in Anspruch zu nehmen. Danach kannst Du zwar jederzeit die Kündigung aussprechen, musst bis zur Beendigung des Vertrags jedoch die Mindestvertragslaufzeit abwarten.

Ob Du die Leistungen in Anspruch nimmst oder nicht, ist dabei unerheblich. Eine außerordentliche Kündigung ist nur bei anderen, schwerwiegenden Gründen möglich.

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Kündigen ja klar, zum Ende der Mindestlaufzeit (bis dahin sind alle Beträge noch zu zahlen).

Widerruf, falls innerhalb 14 Tagen ab Vertragsschluss und online abgeschlossen und nicht auf das Widerrufsrecht verzichtet

Geld zurück? Nö, in keinem Fall

Nein, lassen die sich nicht drauf ein.

Nur, wenn du innerhalb der ersten 14 Tage bist.

Du bekommst nichts zurück. Der gekündigte Vertrag läuft bis zum vorgesehenen Ende, ob du ihn weiter nutzt oder nicht.