Ist es meiner Freundin möglich mit 16 auszuziehen wegen häuslicher Gewalt?
Hallo!
Meine Freundin ist jetzt 15 Jahre alt und möchte mit 16 ausziehen(in ein paar Monaten hat sie Geburtstag). Ich bin mir sicher sie ist selbstständig genug dafür und durch oben genanntes Problem hält sie es einfach nicht mehr aus. Allerdings möchte sie nicht, dass ihrer Mutter das Sorgerecht entzogen wird und sie möchte auch nicht auf Kriegsfuß deswegen mit ihr stehen. Außerdem wird sie zu Hause zu 90% ignoriert, weshalb es auch keinen großen Unterschied macht, ob sie nun dort oder ein paar Minuten entfernt wohnt. Die Rechte was den Mietvertrag angeht etc kennen wir schon.
Meine Freundin geht auf ein Gymnasium und will später auch studieren gehen, weshalb sie jetzt noch keine Ausbildung anfangen kann...
Meine Fragen sind jetzt:
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Was kann ihr alles bezahlt werden? Da das Geld ihrer Eltern wahrscheinlich nicht reicht, um ihr die Miete zu bezahlen (auch wenn sie einen Nebenjob annimmt)
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Ist es eine gute Idee zum Jugendamt zu gehen? Man sagt ja immer, dass die da schnell bei so einem extremen Fall durchgreifen ohne, dass der Jugendliche gefragt wird
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Und welche Möglichkeiten stehen ihr zur Verfügung?
P.s.: Falls jemand Argumente hat, die sie ihren Eltern nennen könnte, ohne, dass diese ausrasten, wäre das auch eine große Hilfe!
10 Antworten
Laut meinen Informationen, kann deine Freundin durch das Jugendamt in einer Pflegefamilie oder in einer betreuten Wohngemeinschaft für Jugendliche untergebracht werden. Das wird durch das Jugendamt allerdings geprüft und durch das Vormundschaftsgericht wird den Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen und dem Jugendamt zugesprochen.
Als ohne gerichtlichen Beschluss geht da gar nix. Dass so eine Unterbringung auf freiwilliger Basis der Eltern basiert, kenne ich nicht.
Erst, wenn deine Freundin 18 Jahre alt ist, kann sie ausziehen und beim Sozialamt Gelder und Wohnung beantragen.
Ich würde ihr aber auf jeden Fall raten, sich der häuslichen Gewalt zu entziehen, indem sie zum Jugendamt geht und sich einfach mal informiert.
Sie kommt dann in ein Heim vom Jugendamt.
ja ja und ja sie muss zum Jugendamt, auch wenn das ein großer Schritt ist. ich hab den weg selber hinter mir und es gibt nichts schöneres, als nach eine langen zeit voller trauer endlich Menschn um sich zu haben die einen Verstehen und helfen. sie hat keine andere Wahl
Danke, ich werde mal versuchen mit ihr darüber zu reden, da sie vor dem 'endgültigen Schritt' riesige Angst hat
sie bekommt keine wohnung, sie kommt dann in ein heim
Nein man kann nicht mit 16 ausziehen. Sie kann nur in ein vom Jugendamt eingerichtete WG einziehen mit anderen Jugendlichen. Für das Geld ist immer noch die Mutter zuständig bzw der Staat wegen dem Kindergeld. LG
Ja das stimmt. Ich habe da zwar keine Erfahrungen gemacht, aber ich höre immer positives vom Jugendamt