Ist es juristisch relevant, wenn ich jemanden eine tote Maus in den Briefkasten werfe?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich bin kein ausgewiesener Jurist aber das ist auf jeden Fall Sachbeschädigung, denn der Maus haften Keime an und die Reinigung und Desinfektion des Briefkastens musst Du auf jeden Fall bezahlen.

Je nach Verhältnis zum Geschädigten kann das auch als Drohung aufgefasst werden, was dann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte.


PicoSenpai01 
Fragesteller
 23.02.2023, 09:56

Ok vielen Dank

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Ist es. Es gibt zwar kein Gesetz "Du darfst niemandem eine tote Maus in den Briefkasten werfen", aber das dürfte unter sowas wie Beleidigung laufen. Evtl sogar Körperverletzung, wenn die da eine Weile vor sich hin gammelt und er sie dann aus Versehen anfasst.


PicoSenpai01 
Fragesteller
 23.02.2023, 09:56

Ok danke.

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Ob's juristisch relevant ist, kann ich nicht sagen. Moralisch ist es unterste Schublade.


PicoSenpai01 
Fragesteller
 23.02.2023, 09:52

Das beantwortet leider nicht meine Frage

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Ja, das geht mal überhaupt nicht!

Das kann als DROHUNG gesehen werden, das ist strafbar!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Eigene Meinung