Ist es im Islam erlaubt, als Staubsauger-Verkäufer zu arbeiten?

6 Antworten

As-salāmu ʿalaykum wa raḥmatullāhi wa barakātuh,

möge Allah dich belohnen für deine Sorge um Halāl und Harām – allein das zeigt, dass dein Herz nach dem Guten strebt.

Was die Arbeit als Staubsauger-Verkäufer betrifft:

Im Islam gilt grundsätzlich:

„Al-aṣl fī al-ashyāʾ al-ibāḥa –
Das Grundprinzip bei weltlichen Dingen ist Erlaubnis, solange kein klarer Beweis es verbietet.“
(Qāʿidah Fiqhiyyah – Usūl al-Fiqh)

Ein Verkauf ist harām nur dann, wenn:

  1. Täuschung oder Lüge darin vorkommt („Das ist der beste Sauger der Welt“, obwohl er’s nicht ist),
  2. Zins eine Rolle spielt (z. B. Ratenkauf mit Wucherzins),
  3. oder unnötiger Druck oder Manipulation den Käufer ausnutzt.

Wenn du aber ehrlich verkaufst, keine Lügen benutzt und dem Kunden Entscheidungsfreiheit lässt –

dann ist daran nichts Harām.

Was Pierre Vogel mal gesagt hat, kann ich nicht kommentieren, ohne den Kontext zu kennen – aber die Scharia richtet sich nicht nach YouTube-Ausschnitten, sondern nach Qur’an und Sunnah.

📖 „Allah hat den Handel erlaubt und das Zinsnehmen verboten.“

(Sūrah al-Baqarah 2:275)

Wenn also dein Job auf ehrlichem Handel basiert – nicht auf Täuschung, Lügen oder Zins –

dann ist nicht der Job das Problem, sondern wie du ihn ausführst.

Und wenn du als Muslim in einem Beruf mit Anstand arbeitest, dann bringst du Barakah in ein Feld, das sonst oft durch Tricks dominiert wird.

Möge Allah dich aufrichtig führen und dir Halāl-Risq mit Ehre und Schutz geben.

Wa’s-salām – ein Bruder mit Liebe zur Wahrheit und Stauballergie.

Pierre Vogel war mal praktisch ein Nachbar vor mir ,da er im Nachbardorf lebt(e).Der galt bei seinen Nachbarn als bescheuert. Na gut, die waren auch keine Muslime. Seine OMa, ob die noch lebt, weiß ich nicht, ging jeden Sonntag brav in die kath. KIrche.

Pierre Vogel hat einen Vogel. Der Nachname passt also.

Du solltest besser Kopftücher verkaufen, dann bist du auf der sicheren Seite.


Sneggles 
Beitragsersteller
 24.06.2025, 11:14

Hamdulliah! Was für eine tolle, helale Geschäftsidee

Nein, es ist nicht haram.

Es ist aber haram, den Staat zu betrügen...

"Es saugt und bläst der Heinzelmann, wo Mutti sonst nur saugen kann." (Loriot)

Da der Religionsstifter Mohammed keinen Staubsauger kannte, aber ein windiger Kaufmann war, dürfte der Verkauf von Staubsaugern nicht haram sein.

Wie komme ich von Heinzelmann auf Pierre Vogel? Du wirst es bestimmt erraten!;-)

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin vom Islam zum Christentum konvertiert.