Ist es erlaubt eine prüfung (mündlich) aufnehmen?
Hey ich hab übermorgen eine mündliche prüfung zwischen 4 und 5 in deutsch. jetzt frag ich mich: ist es mir erlaubt die prüfung aufzunehmen. ich würde es nämlich wirklich gerne aufnehmen, da meine lehrerin mich abgrundtief hasst und ich befürchte dass sie mich absichtlich durchfallen lässt. Mit der Aufnahme könnte ich ja dann zum Direktor gehen und einfordern dass ich ohne nachprüfung aufsteigen darf.
hoff auf eine antwort :)
5 Antworten
Ich glaube nicht, dass man die aufnehmen darf und schon gar nicht ohne Zustimmung, die du, wenn es wirklich so ist, nicht bekommen wirst.
Außerdem sitzt ja nicht nur eine einzige Lehrerin da. Bei einer Nachprüfung sitzen 3 Lehrer vor dir. Unter anderem um diese Sympathiebewertung zu unterbinden und nichts zu übersehen, etc.
Einfach so nicht!
Siehe StGB:
§ 201 - Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht. (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt. Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. §74a ist anzuwenden.
(Zu finden unter: https://dejure.org/gesetze/StGB/201.html )
Abi Prüfung? (Also ich kenne zumindest keine andere mündliche Prüfung, die man im Fach Deutsch haben kann - wenn nicht sry ^^)
Da ist nicht nur deine Lehrerin da und es wird Protokoll geführt.
Du hast wirklich fast schizophrenische Gedanken...
Nein, das geht nicht.
Es sind doch mehrere Lehrer da.