Ist es erlaubt?

2 Antworten

Nein, das ist nicht möglich.

§12 Abs 4 FZV:

(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung, dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks mit ungestempelten Kennzeichenschildern durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 16 Absatz 1 Satz 5 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Eine Überführungsfahrt nach der Rückfahrt ist keine "Rückfahrt" und insbesondere keine Fahrt im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren.

Das stimmt - der Versicherungsschutz endet am Tag der Abmeldung um 23.59 - Solltest du angehalten werden, zeigst du denen evtl noch den Kaufvertrag und sagst, dass du das Motorad nach Hause überführst - Überführungskennzeichen benötigst du ja nicht, da die Versicherungsschutz noch gültig ist.

Hier steht auch nochmal was zu drin: https://www.hdi.de/ratgeber/mobilitaet/kfz/auto-abmelden-wann-kfzversicherung-informieren/#content6

migebuff  11.10.2023, 07:30

Aus welchem Teil des Wortlauts in §12 Abs 4 FZV leitest du ab, dass nach Entfernung der Stempelplaketten nicht nur Rückfahrten, sondern auch Überführungsfahrten zulässig sind?

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