Ist es ein lockmittel von der Polizei das ich mein Handy wiederbekomme oder werde ich festgenommen habe angst Weiss nicht ob hingehen soll?

16 Antworten

Mir ist noch kein Fall bekannt wo eine Vorladung als Lockmittel verwendet wurde.
Da mir die Ursache fuer dein "schlechtes Gewissen" nicht bekannt ist, kann ich dir auch keinen kongreten Ratschlag geben.

Wenn du bei dem Termin nicht gerade einen Mord o.ä. gestehst, wirst du dort nicht festgenommen.

Warum sollten die dich anlügen? Das Handy scheint nicht weiter relevant zu sein oder die benötigten Daten wurden gesichert.

Inwieweit du Angst haben musst das die dich gleich da behalten musst du selber wissen. :)

Deine Vernehmung als Beschuldigter ist erforderlich, da wirst Du hingehen oder abgeholt; drumherum kommst Du nicht.

LebendigerAffe 
Fragesteller
 04.05.2019, 14:29

Bin nicht verpflichtet

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apfelbus  04.05.2019, 14:35
@LebendigerAffe

Nicht verpflichtet? Zu einer Vernehmung als Beschuldigter? Wie kommst Du darauf? Gut, Du mußt nichts sagen, als Beschuldigter hat man das Recht zu schweigen, man muss sich nicht selbst belasten, aber hin mußt Du. Du hast die Wahl zwischen gehen und geholt werden. Letzteres würde Deine Situation nicht gerade verbessern, Kooperation zahlt sich aus.

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apfelbus  04.05.2019, 14:44
@LebendigerAffe

Das glaube ich Dir nicht. Du hast es zwar halb verpixelt, aber da steht, daß Deine Vernehmung als Beschuldigter erforderlich ist. Und die wird auch stattfinden.

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apfelbus  04.05.2019, 14:47
@LebendigerAffe

Wenn zu faul oder zu dumm für ganze Sätze bist dann lass es. Zu einer Vorladung muss man hin, basta, da hilft Dein ganzes Rumgeeire nichts

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LebendigerAffe 
Fragesteller
 04.05.2019, 14:48
@LebendigerAffe

Sehr geehrter Heer x

In der Ermittlungssache xxxx

Ist Ihre Vernehmung als beschuldigter erforderlich wir bitten Sie daher am Dienstag 7.05 bei der dienstelle vorzusprechen. Bemerkungen zu diesem Termin kann das Handy wieder an Sie ausgehändigt werden

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LebendigerAffe 
Fragesteller
 04.05.2019, 14:49
@apfelbus

Sind Sie als Beschuldigter geladen, müssen Sie einer Vorladung durch die Polizei nicht nachkommen. Sie müssen auch nicht absagen, sondern können die Vorladung ignorieren. Allerdings sollten Sie nicht davon ausgehen, dass sich die Beschuldigungen von alleine wieder in Luft auflösen. Sinnvoll ist daher in jedem Fall die Beauftragung eines Rechtsanwaltes mit der Einholung von Akteneinsicht. Dann ist Ihnen bekannt, was man Ihnen konkret vorwirft und worauf sich dieser Vorwurf stützt. Erst dann kann überlegt werden, ob eine Einlassung sinnvoll ist oder ob Schweigen weiterhin Gold ist.

Erfolgt die Vorladung direkt durch den Staatsanwalt, sollten Sie hingehen, denn andernfalls können Sie zwangsweise vorgeführt werden. Es empfiehlt sich aber der rechtzeitige anwaltliche Hinweis, dass Sie keine Aussage zur Sache machen werden. Der Termin wird dann oft wieder aufgehoben.

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Regnars  04.05.2019, 17:56
@apfelbus

Das stimmt eben nicht. Zu einer Vorladung muss man nur, wenn die vom Staatsanwalt oder einem Gericht kommt. Zur Polizei muss man nicht, auch nicht wenn man der Beschuldigte ist.

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PolNRW93  04.05.2019, 17:10

Das stimmt nicht. Beschuldigte einer Straftat sind weder verpflichtet, auszusagen, noch überhaupt zur Vernehmung zu erscheinen.

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Wenn Deine Angst so groß ist,dann kannst Du auch einen Anwalt mit der Abholung Deines Handys beauftragen.