Ist es eigentlich verboten vor der Polizei wegzurennen obwohl man nichts getan hat?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Flucht an sich ist selbst dann nicht verboten, WENN man etwas gemacht hat!

Um eine strafbare Entziehung aus einer Maßnahme zu definieren, muss diese auch begonnen haben.

Gruß S.

Das bloße Weglaufen ist nicht verboten. Du solltest allerdings damit rechnen, dass die Polizei dann hinter dir her läuft und dich mit Gewalt festhält. Wer wegläuft, macht sich verdächtigt. Für eine detaillierte Personenkontrolle reicht das dann als Begründung.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Das kommt auf die Situation an. Es gibt relativ viele Situationen in denen du Weisungen der Polizei und auch von z.B. Rettungssanitätern und Feuerwehrkräften folge zu leisten hast. Dh. das Wegrennen an sich ist nicht Strafbar, aber wenn dir ein Polizist nachruft, "stehen bleiben", kann es eine Straftat oder was geringeres Illegales sein weiter weg zu laufen.

Woher ich das weiß:Recherche
wiki01  31.12.2021, 19:52
kann es eine Straftat oder was geringeres Illegales sein weiter weg zu laufen.

Nö, kann es nicht.

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SchlaflosTrauma  31.12.2021, 20:03
@wiki01

Wie gesagt gibt es verschiedene Situationen und es kann durchaus illegal sein gegen eine Weisung eines Polizisten zu verstoßen. Ich weiß nicht wie du darauf kommst das meine Antwort falsch ist. Ich kann dir sämtliche Gesetze und Gerichtliche Entscheidungen hier zitieren, die relevant sind.

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wiki01  31.12.2021, 20:16
@SchlaflosTrauma
 Ich kann dir sämtliche Gesetze und Gerichtliche Entscheidungen hier zitieren, die relevant sind.

Dann fang mal an. Eine Flucht zu Fuß kann nie strafbar sein, wurscht, was die Polizei für Anweisungen gibt. Entscheidend ist, dass ich nicht bei meiner Überführung mithelfen muss, und ich mich dem - jederzeit - straflos entziehen darf.

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SchlaflosTrauma  31.12.2021, 20:21
@wiki01

Beim überführen hilfst du auch nicht mit, wenn du stehen bleibst, nach einer Weisung der Polizei. Und sich Straflos allem entziehen darf man auch nicht.

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SchlaflosTrauma  31.12.2021, 20:44
@Answer1234567

Je nach Situation und welche Maßnahmen ergriffen werden gibt es verschiedene Gesetze und teilweise auch "nur" Gerichtsurteile.

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SchlaflosTrauma  31.12.2021, 20:47
@Answer1234567

Eure Fragen sind auch nicht besonders Konkret, wenn du eine Beispiel Situation erfinden willst, kann ich dir sagen ob es rechtswidrig ist und gegen welches Gesetz oder Urteil man potentiell verstößt.

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Answer1234567  31.12.2021, 20:51
@SchlaflosTrauma

Ok, mal relativ banal eine fiktive Situation:

Polizist in Uniform möchte auf der Straße eine PEKO machen und spricht mich dazu an. Ich drehe mich um und laufe weg. Der Polizist ruft "Halt, stehen bleiben", ich laufe aber weiter.

Wo haben wir bis hier hin eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit?

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SchlaflosTrauma  31.12.2021, 21:08
@Answer1234567

Naja, da gibts z.B. die Polizeigesetze nach denen man verpflichtet ist Auskunft über seine eigene Identität zu geben und nach denen einem die Polizei festnehmen darf oder tun darf was nötig ist um beides umzusetzen. Es gibt auch Urteile dazu das es rechtswidrig ist den Weisungen eines Polizisten nicht folge zu leisten. Ist schon ein paar Jahre her das ich das Urteil gelesen habe und suche noch. Ich weiß aber mit Sicherheit das man für Schäden die bei einer Verfolgungsjagt entstehen haften muss und auch für Polizeieinsätze die man fahrlässig verursacht.

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Answer1234567  31.12.2021, 21:22
@SchlaflosTrauma
Naja, da gibts z.B. die Polizeigesetze nach denen man verpflichtet ist Auskunft über seine eigene Identität zu geben

Das wäre landesspezifisch im Detail zu prüfen.

§ 111 OWiG wäre ggf. noch eine Möglichkeit. Das würde m. E. aber zumindest voraussetzen, dass der Polizist einen bereits zur Angabe der Personalien aufgefordert hat.

Ich konkretisiere die Situation daher mal folgendermaßen:

| Der Polizist sagt "Guten Tag", ich drehe mich um und laufe weg. Zur Angabe der Personalien wurde ich bislang nicht aufgefordert. Bundesland ist NRW. |

geben und nach denen einem die Polizei festnehmen darf oder tun darf was nötig ist um beides umzusetzen.

Das stelle ich auch nicht in Frage. Das Weglaufen dürfte -je nach PolG- alleine eine PEKO begründen, ein Festhalten der Person daher gerechtfertigt sein.

Ich weiß aber mit Sicherheit das man für Schäden die bei einer Verfolgungsjagt entstehen haften muss

Das wäre dann Zivilrecht, aber eine interessante Frage. Wenn man dem Flüchtenden ein fahrlässiges Verhalten vorwerfen kann, wäre das ggf. denkbar (§ 823 BGB oder spezifischeres Gesetz). Die Frage wäre dann, ob der Flüchtende hätte erkennen können, welche Folgen seine Flucht hat.

Aber bleiben wir erst mal beim Straf- und OWI-Recht.

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wiki01  31.12.2021, 21:22
@Answer1234567

Tjs, er wollte mir "sämtliche" Gesetze und Gerichtliche Entscheidungen zitieren. Ich warte noch.

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Answer1234567  31.12.2021, 21:24
@wiki01

Lass ihm etwas Zeit. Das deutsche Recht ist recht umfangreich, ich bin mal gespannt, was er so ausgräbt.

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SchlaflosTrauma  31.12.2021, 23:02
@Answer1234567

Ich kann dieses eine Urteil was ich vor ca. 3 Jahren gelesen habe einfach nicht finden, weil die Stichworte bei Google und Juraforum zu viel Müll rausgeben. Werde da auch erstmal nicht weiter danach suchen. Aber wenn Gefahr im Verzug ist wegen irgendeiner schweren Straftat z.B. ein Amokläufer oder ähnlich schweres passiert oder gerade eben passiert ist, kann das ganze mit dem wegrennen von der Polizei ziemlich schiefgehen. Auch wenn mir grade bestätigt wurde das es keine allgemeinen Gesetze gegen das bloße weglaufen gibt, nur wenn man sich dann in irgendeiner Form gegen die Polizei wehrt, begeht man tatsächlich eine Straftat.

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Answer1234567  31.12.2021, 23:50
@SchlaflosTrauma
kann das ganze mit dem wegrennen von der Polizei ziemlich schiefgehen

So sieht es aus. Die Polizei wird in den allermeisten Fällen hinterherlaufen und die Person mit Gewalt festhalten. Verletzung sollten dabei zwar vermieden werden, sind aber nicht vollkommen auszuschließen.

wenn man sich dann in irgendeiner Form gegen die Polizei wehrt, begeht man tatsächlich eine Straftat

Korrekt. Wenn man sich mittels körperlicher Gewalt gegen rechtmäßige Maßnahmen der Polizei wehrt, erfüllt das im Regelfall § 113 StGB.

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Du hast dafür keine Konsequenzen zu erwarten, sofern du nur wegläufst und dich nicht anderweitig wehrst oder sonst Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten „auf der Flucht“ begehst.

Aaaaaaber

Wenn die Polizei dich rechtmäßig angehalten hat bzw. erlaubte Maßnahmen trifft, dann darf sie dich auch an der Flucht hindern das muss dir klar sein.

Nein, aber schlau ist es auch nicht.

Dadurch wirst du eher verdächtig und das ist nicht so toll.