Ist ein Mensch, der von einem Hund getötet wurde, nur 1.800 Euro wert?


23.05.2024, 20:39

Schade. Die Antworten waren bis jetzt nicht so spektakulär.

Also beende ich meine Karriere mal wieder. Wuff.

3 Antworten

Wie genau kommst du auf nur 1800, wo doch laut Artikel, falls man lesen kann, auch 40k Euro an Schmerzensgeld flossen und nichts davon den Wert eines Menschen darstellt, sondern den individuellen Wert der Tat.

Sicher ist es kein Unfall oder Versehen, wenn so eine kleine Frau drei unberechenbare Muskelpakete ausführt. Daher dann wohl auch eine Strafe für die Pleitemeisterin.

Eine Geldstrafe orientiert sich am Einkommen der Person, die die Geldstrafe zahlen muss. Hier https://www.strafrechtsiegen.de/berechnung-tagessatz-bei-geldstrafe/ wird das erläutert.

Ein Menschenleben kann man sowieso nie mit Geld aufwiegen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich lebe seit mehreren Jahren mit Hunden zusammen.

25pitam11  24.05.2024, 04:17

Hey! Da ich Deine Antwort so toll fand, habe ich extra für Dich eine Namensänderung durchführen lassen (wobei eigentlich nur Buchstaben und Zahlen vertauscht wurden) und mich doch noch Mal in den gute-Frage-Hunde-Zwinger gewagt.

Es freut mich, dass wir uns einig sind, dass ein Menschenleben unendlich kostbar ist!

Allerdings kann ich nicht nachvollziehen, wieso Du kein Wort darüber verlierst, dass die Gefängnisstrafe ohne ersichtlichen Grund in einen - angesichts der Schrecklichkeit des Geschehehen - harmlosen Denkzettel umgewandelt wurde.

Und es wundert es mich, dass Du Dir nicht ein paar weitere grundlegende Fragen stellst.

Der folgende zitierte Satz stammt aus einem aktuellen Bericht:

" Aus Sicht des Gerichts hätte der Frau bewusst sein müssen, dass sie die drei Hunde mit ihren zusammen 72 Kilogramm in einem solchen Fall niemals hätte in den Griff kriegen können. "

Also da muss ich nüchtern feststellen: Das sieht nicht nur das Gericht so. Das sieht jeder Mensch so, der bis Drei zählen kann.

Da wir nun aber in einer Welt leben, wo ein "solcher Fall" - also eine Situation, wo GROßE, KRÄFTIGE HUNDE durch einen äußeren Reiz (in diesem Fall der Schrei eines Menschen) - überrascht werden und IMPULSIV-INSTINKTIV REAGIEREN und NICHT MEHR ZU BÄNDIGEN SIND, IMMER UND ÜBERALL VORKOMMEN KANN und KEIN EXTREM SELTENER SONDERFALL ist, lautet die Frage:

Wieso dürfen Menschen mit solchen unkontrollierbaren Lebewesen, die ihnen kräftemäßig weit überlegen sind, einfach so durch die Gegend laufen?! Also wieso wird dies nicht PRINZIPIELL als FAHRLÄSSIGKEIT gewertet ? Wieso war es laut Gericht nur in diesem konkreten Fall grob fahrlässig und der Besitzerin voll bewusst?

Hierbei ist natürlich auch zu bedenken, dass es ja gerade bei besonders großen, kräftigen Hunden eine Teufelsspirale gibt: Angst vor diesen erzeugt bei vielen Menschen Angst-Schweiß und panische Reaktionen, die den Hund verstärkt "stimulieren" usw. usw.

Desweiteren ist es ja so, dass im Fall einer durch einen Hund verletzten oder getöteten Person DEM HALTER NIEMALS ABSICHT NACHGEWIESEN WERDEN KANN - außer durch Video-Beweis oder eindeutige Zeugen-Aussagen.

Ist es nicht gerade angesichts des massenhaften Phänomens von Giftködern auslegenden sogenannten Hundehassern oder auch bei jahrelangen Nachbarschafts-Streitigkeiten eine "hervorragende" Methode, seinem Unmut dadurch Luft zu machen, dass man die Leine mal "ein bisschen lockerer" hält und dann im schlimmsten Fall mit einer relativ harmlosen Geldstrafe davonkommt?

Das sind alles Fragen, von denen man sich wünschen würde, dass Hundebesitzer sich ihnen ernsthaft stellen - wodurch sie beweisen könnten, dass für sie ein Menschenleben wirklich unendlich kostbar ist.

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Flauschy  24.05.2024, 10:59
@25pitam11

Eine Gefängnisstrafe wirkt nicht abschreckender oder weniger abschreckend als eine Geldstrafe. Sonst dürfte es keine Wiederholungstäter in den JVAs geben und in Ländern, in denen die Todesstrafe durchgeführt wird werden trotzdem Verbrechen begangen. Und es kann eigentlich nichts mehr abschrecken als der Tod.

Ist es nicht sinnvoller wenn in einer JVA die Menschen untergebracht sind, die auch ohne Hunde eine Gefahr für die Allgemeinheit sind wie z.B. Serienmörder, Drogendealer, Kinderschänder, Bandenmitglieder. Vor diesen Personen muss die Allgemeinheit geschützt werden. Die Frau ist ohne Hunde keine Gefahr für die Allgemeinheit.

Es gibt Hundehalter, die sich von Hunden durch die Gegend ziehen lassen, denen sie kräftemässig überlegen sind und es gibt Hundehalter, die Hunde vom Tag des Einzugs bis zum Tag des Todes des Hundes unter Kontrolle haben gegen die sie kräftemässig keine Chance hätten. Du kannst nicht allen Haltern mit großen Hunden pauschal Fahrlässigkeit unterstellen. Außerdem war die Frau, laut ihrer Aussage, ohnmächtig und konnte daher nicht auf ihre Hunde einwirken.

Ich kann, und möchte, Menschen nicht in den Kopf gucken und du kannst es auch nicht. Ich weiß daher nicht, ob irgendjemand mal absichtlich die Leine „ein bisschen lockerer lässt“.

Übrigens gibt es westlich des Polarkreises in Grönland keine Hunde. Vielleicht wäre das ein Wohnort für dich? Dort kannst du im Winter Polarlichter sehen und im Sommer die Mitternachtssonne. Und es werden dir keine Hunde begegnen weil Hunde dort verboten sind.

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25pitam11  24.05.2024, 14:13
@Flauschy

1) Was das Strafmaß betrifft, pauschalisierst Du.

Im konkreten Fall sind 5 Monate sicherlich abschreckender als 1.800 Euro.

1.800 Euro sind überhaupt nicht schmerzhaft. Dann muss man halt man ein halbes Jahr sparsam leben und nicht jeden Tag bei Mc Donalds essen gehen.

 

2) Nur weil sich ein Hund ein Leben lang nicht losgerissen und jemanden attackiert hat, heißt nicht automatisch, dass der Grund dafür die Kontrolle durch den Halter war. Es kann auch einfach sein, dass er durch Zufall nie in Situationen war, die den Instinkt des Hundes zu einer Losreiß-Beiß-Attacke in ausreichendem Maße getriggert haben.

Die eigentliche Frage war aber auch, warum das Gericht in diesem Fall urteilt, dass die Frau hätte wissen müssen, dass die drei Hunde nicht zu festhalten sind - warum jedoch nicht grundsätzlich ein Verbot für das Gassigehen mit Hunden, denen man kräftemäßig unterlegen ist, besteht ?

Es scheint offensichtlich eine extreme Schieflage bzw. Nicht-Nachvollziehbarkeit bei der Gesetzeslage im Bereich Hund zu geben. Und das ist angesichts der potentiellen Auswirkungen ein unhaltbarer Zustand.

3) Natürlich kannst Du niemandem in den Kopf gucken. Es geht darum, ob das sehr gut nachvollziehbar wäre, dass Hunde als Waffe missbraucht werden. Und das ist es definitiv. Das könntest Du wenigstens zugeben, wenn Du objektiv sein möchtest.

4) Deine Polarkreis-Bemerkung zeigt wieder Mal, dass Du das Problem nicht verstanden hast: Die Besitzer, NICHT das Tier. Beziehungsweise: Hunde sind nicht böse und auch nicht gut. Sie sind einfach Tiere. Aber das werdet ihr Hundeversteher wohl nie verstehen...

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Ist ein Mensch, der von einem Hund getötet wurde, nur 1.800 Euro wert?

Nein, ein Menschenleben hat keinen Geldwert. Wie der Artikel sagt wurden aber auch zusätzlich 40.000 Euro Schmerzensgeld ausgezahlt.

Und klar sind das idiotische Umstände, aber die Hunde waren angeleint und (vermutlich) ist zuvor sowas nicht vorgekommen.

Es war ein Unfall. Der Halterin kann man nur vorhalten, dass sie ihre Köter nicht im Griff hatte.