Ist ein Arbeitszeugnis bei einer ordentlichen Kündigung Pflicht?
Hallo Freunde,
ich wollte fragen, ob ich bei meiner ordentlichen Kündigung nach einem Arbeitszeugniss bei meinem Arbeitgeber verlangen muss, oder nicht? Ich möchte keins haben und möchte auch nicht, dass der Arbeitgeber mit eines erstellt. Zudem möchte ich nicht, dass mein nächster möglicher Arbeitgeber dieses Zeugnis von meinem jetzigen Arbeitgeber erhält, ohne meine Zustimmung (falls mein Arbeitgeber mir trotzdem ein Arbeitszeugniss erstellt). Ich habe in der Firma nur 14 Tage gearbeitet und möchte nun kündigen, da ich gemerkt habe, dass dieser Job nichts für mich ist.
Ich möchte keine Nachteile bei einer Bewerbung für einen nächsten Job haben.
Ich freue mich auf euere Antworten und bedanken mich herzlich :)
LG
6 Antworten
Dein Arbeitgeber wird dein Zeugnis nicht an einen anderen Arbeitgeber weiterleiten und darf das auch gar nicht.
Eine Pflicht, ein Arbeitszeugnis zu verlangen, besteht nicht. Verlange trotzdem ein einfaches Zeugnis, also kein qualifiziertes. Da stehen dann keine Bewertungen drin, sondern einfach nur von wann bis wann du als was dort beschaeftigt warst. Es ist nicht verdaechtig, wenn man nach einer so kurzen Taetigkeit kein qualifiziertes, sondern nur ein einfaches Zeugnis vorweisen kann.
Eigentlich ist es anderst herum. Dein AG hat die Pflicht dir ein Arbeitszeugnis auszustellen wenn du eines möchtest. Du bist aber nicht in der Pflicht eins zu verlangen. Das ist dir überlassen.
Außerdem ist das ein Persönliches Dokument was durch den AG niemand anderem außer an dich weitergeben weder darf. In der Regel teilt man seinem noch AG auch nicht mit wo man vor hat sich zubewerben darum könnte es ein neuer möglicher AG auch nicht von ihm bekommen.
Was aber möglich ist, ist das du bei einer Bewerbung aufgefordert wirst ein aktuelles Arbeitszeugnis einzureichen. Vielen ist das sehr wichtig und wenn du dich weigerst eines abzugeben könnte das schon ein Ausschlußkriterium sein.
Nach 14 Tagen ist es so gut wie unmöglich, ein Arbeitszeugnis zu erstellen. Da fehlt ja die Grundlage für die Beurteilungen. Die Frage ist auch, ob du eine solche kurze Zeit überhaupt im Lebenslauf angibst. Von daher, selbst wenn du ein Arbeitszeugnis bekommst, du kannst es auch unter den Tisch fallen lassen bei weiteren Bewerbungen.
Es ist nicht üblich, dass der jetzige Arbeitgeber dem neuen AG das zuschickt, du musst ja auch nicht sagen, wo du neu arbeitest.
Ich bin mal in der Probezeit nach einem guten Monat gegangen und habe eine Arbeitsbestätigung bekommen.
Ich möchte keine Nachteile bei einer Bewerbung für einen nächsten Job haben.
Da ist egal ob sie ein Arbeitszeugnis haben oder nicht. Den Job würde man im Lebenslauf einfach sowieso komplett weglassen.
Kein Betrieb stellt dir nach 14 Tagen Zugehörigkeit ein Arbeitszeugnis aus.
Davon abgesehen, Betriebe schicken keine Zeugnisse an andere Betriebe.