Arbeitgeber nIcht über mitarbeiterparkplatz informiert?
Also ich habe vor 2 wochen einen Job angefangen bei einem Spielzeugladen und da ich am ersten tag gesehen habe, dass alle Mitarbeiter einfach auf dem Kundenparkplatz (der mit mehreren Geschäften geteilt wird) parken, habe ich das an den nächsten Tagen genauso gemacht. Jetzt kam allerdings für jeden tag ein Bußgeldschreiben, weil ich die max. Parkdauer überschritten habe. Als ich daraufhin meinen Arbeitgeber angerufen habe, wurde mir gesagt, dass ich ihm mein Kennzeichen hätte geben sollen, damit er das Fahrzeug registriert. Ich wurde aber zu keinem Punkt darauf hingewiesen, dass ich das tun müsse und nachträglich kann man das ganze auch nicht mehr registrieren. Hätte mich der Arbeitgeber vor Arbeitsbeginn darauf hinweisen müssen oder ist das meine schuld?
4 Antworten
DU hättest dich eingehend informieren müssen, beim Arbeitgeber, oder auch direkt bei der Stadt. aber einfach hinstellen das wirst zahlen müssen.
der Arbeitgeber ist für Auskunft nicht verpflichtet.
der mit mehreren Geschäften geteilt wird
Das sind in 1. Linie ausgewiesene Kundenparkplätze, wenn nichts anderes da steht und muss vorher mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden.
Dazu muss man nicht drauf hingewiesen werden, denn wenn nichts anderes gesagt wird, musst du dich informieren über eine Parkmöglichkeit und nicht einfach nach gut dünken selbst entscheiden.
Das hätte er machen können, aber verpflichtet ist er dazu nicht
Da du dich wunderst, dass du Knöllchen erhalten hast:
Woher sollen die wissen, dass es dein Fahrzeug ist und du dort arbeitest?
Allerdings sollte sich das eigentlich klären lassen, wenn es eine private Firma ist, die die Knöllchen verteilt. Wenn ich einkaufen bin und die Parkscheibe vergesse, schicke ich auch immer nur den Beleg hin und bin raus.
Gerade auf den "bewirtschafteten Parkplätzen" für mehrere Einzelhändler, dürfen die Mitarbeiter dort eher selten parken.
Nein, hätte er nicht. Du hast die Pflicht dich zu informieren...