Was kann ich mit einem abgelaufenen Gutschein noch machen?

11 Antworten

(1) Sofern eine Befristung zwischen den Vertragsparteien individuell vereinbart wurde, dürften nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit keine Bedenken in Bezug auf die Wirksamkeit der Befristung bestehen.

(2) Meist findet sich die Befristung aber als vorformulierte Klausel auf dem Gutschein aufgedruckt. Es handelt sich dann um Allgemeine Geschäftsbedingungen, die einer Inhaltskontrolle unterzogen werden müssen. Das Landgericht München I (Az: 7 O 2109/95) und das Oberlandesgericht Hamburg (Az: 10 U 11/00) haben entschieden, dass eine Befristung generell und zwar auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zulässig ist. Die entscheidende Frage ist jedoch, wie lange eine solche Befristung sein darf. Hier war das Landgericht München I der Ansicht, das zehn Monate zu kurz seien, das Oberlandesgericht Hamburg hielt eine Befristung von unter zwei Jahren bei einem Kinogutschein für zu kurz.

Hintergrund bei der Entscheidungen war freilich der Umstand, dass bis zum 01.01.2002 die regelmäßige Verjährungsfrist 30 Jahre betrug. Somit musste man dem Händler die Möglichkeit einer Befristung einräumen, denn es liegt auf der Hand, dass es aus Gründen des Verkehrsschutzes nicht sein kann, dass ein Kinogutschein auch noch nach mehr als 20 Jahren eingelöst werden kann.

Seit dem 01.01.2003 beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre. Es ist daher fraglich, ob das Landgericht München I und das Oberlandesgericht Hamburg ihre Entscheidungen vor diesem Hintergrund aufrecht erhalten würden. Drei Jahre dürfte ein vernünftiger Zeitraum sein, um Rechte aus einem Gutschein geltend machen zu können. Sowohl der Händler wie auch der Verbraucher werden hier gleichermaßen geschützt. Für eine kürzere Befristung besteht in den meisten Fällen wohl kein legitimes Interesse des Händlers. Man muss auch berücksichtigen, dass bei erworbenen Gutscheinen es eine unangemessene Benachteiligung des Käufers darstellen würde, die Frist für den Gutschein deutlich unter der gesetzlichen Verjährungsfrist anzusetzen. Neue gerichtliche Entscheidungen dieser Problematik sind noch nicht bekannt, weswegen derzeit nicht vorher gesagt werden kann, ob bspw. eine Befristung auf zwei Jahre zulässig ist oder nicht.

(3) Was gilt nun aber, wenn Sie es versäumt haben, Ihren Geschenkgutschein innerhalb der angegebenen Frist einzutauschen und das Geschäft sich unter Berufung auf die abgelaufene Frist weigert, ihn einzulösen? Sie können dann zwar nicht mehr die Einlösung des Gutscheines verlangen, Sie haben aber einen Anspruch auf Erstattung des Geldwertes des Gutscheines. Denn der Händler hat ja bereits von Ihrem damaligen Schenker Geld für diesen Gutschein erhalten. Dürfte er dies behalten, wäre er ungerechtfertigt bereichert, wie die Juristen sagen. Deshalb muss er Ihnen gegen Rückgabe des Gutscheines den Geldwert erstatten. Dazu ist er aber nicht unbedingt in voller Höhe verpflichtet, er darf nämlich seinen entgangenen Gewinn einbehalten; schließlich hätte er bei rechtzeitiger Einlösung des Gutscheines ein Umsatzgeschäft gemacht. Wie hoch dieser entgangene Gewinn sein kann, ist eine Frage, die im Einzelfall beantwortet werden muss.

Quelle: http://www.123recht.net

Heffer 
Fragesteller
 17.09.2008, 22:21

vielen dank für die hilfe, ich werd versuchen ein festes statement vom Jochen Schweizer service zu kriegen.

cool wäre natürlich wenn man da jemanden hätte der das gleiche schon gemacht hat, abgelaufene gutscheine muss es ja da zuhauf geben, da es ja doch viele angebote gibt, die sich nicht jeder sofort traut und das auf die lange bank schiebt.

0

Hier die Antwort, die ich von mydays erhalten habe. Vielleicht liest es ja ein rechtlich besser bewandeter User:

Sehr geehrte Frau XXXX,

Vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an MYDAYS.

Die Gültigkeitsdauer eines Erlebnisgutscheins beträgt 12 Monate ab Ausstellungsdatum (Gutscheinkauf). Es handelt sich bei Ihrem Erlebnisgutschein um einen sog. "Leistungsgutschein", der den Besitzer zur Forderung der entsprechenden Leistung (= jeweilige Erlebnisbuchung) innerhalb von 12 Monaten berechtigt. In diesem Zeitraum trägt MYDAYS das Risiko von Preissteigerungen der Erlebnisse beim Veranstalter. D.h., sollte das Erlebnis im Laufe eines Jahres beim Veranstalter teurer werden, so haben Sie dennoch die Möglichkeit das entsprechende Erlebnis ohne Zuzahlung zu buchen.

Aufgrund der Preiskalkulation und Kapazitätsplanung mit den Veranstaltern ist eine Gutscheineinlösung bzw. Verlängerung über diesen Gültigkeitszeitraum hinaus nicht möglich.

Der Wert Ihres Erlebnisgutscheins verfällt hierbei jedoch innerhalb der regulären Verjährungsfrist von 3 Jahren nicht. Lediglich die Gutscheineinlösung ist nicht mehr möglich. Der Käufer des Gutscheins hat die Möglichkeit, jedoch erst nach Ablauf der Gutscheingültigkeit von 12 Monaten, den Kaufpreis zurück erstattet zu bekommen. Bitte beachten Sie, dass der Kaufpreis hier abzgl. des für MYDAYS entgangenen Gewinns von derzeit 25% zurückerstattet wird.

Alternativ bieten wir Ihnen die Option, den Gutscheinwert weiterhin innerhalb unseres Programms zu nutzen. Ihr Erlebnisgutschein kann nach Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 Euro in einen neuen Erlebnisgutschein umgetauscht werden (Online Ausdruck). Die Gültigkeitsdauer des neuen Gutscheins beträgt erneut 12 Monate. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsgebühr nicht mit dem Gutscheinwert verrechnet werden kann und gesondert gezahlt werden muss.

Die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 Euro wird grundsätzlich für die Gernerierung neuer Gutscheindaten, der Neuausstellung und dem Versand sowie für die erneute Übernahme der 12-monatigen Preisgarantie erhoben. Daher kann von der Erhebung dieser Gebühr im Falle einer Neuausstellung bzw. eines Umtausches nicht abgesehen werden.

Beim Umtausch in einen teureren Erlebnisgutschein ist der Mehrpreis zusätzlich zu entrichten. Sollte der neue Erlebnisgutschein günstiger sein, dann verbleibt der Differenzbetrag als Guthaben auf dem ursprünglichen Gutschein. Das Guthaben kann erneut bei einem weiteren Umtausch oder Gutscheinkauf verwendet werden.

Sie haben hierbei natürlich auch die Möglichkeit erneut einen Gutschein für Ihr bestehendes Erlebnis zu wählen.

Weitere Informationen zum Umtausch des Gutscheins finden Sie unter folgenden Link: http://www.mydays.de/s/gutschein-umtauschen.html

Möchten Sie eine Erstattung des Kaufpreises zu den o.g. Konditionen, so benötigen wir eine schriftliche Erklärung mit Angabe der notwendigen Kontoverbindungsdaten seitens des Käufers. Diese Erklärung kann der Käufer direkt über unser Kontaktformular unter ..... vornehmen.

Mit freundlichen Grüßen, mydays....

Habe gehört, dass - rechtlich gesehen - Gutscheine eigentlich nicht ablaufen können. Wenn das jemand datumsmäßig begrenzt ist das nicht gültig (das Ablaufdatum). Habe ich gehört... und im Fernsehen gesehen. Ob das nun wirklich so richtig ist, weiß ich nicht, aber ich fänd es nur fair, weil die Leistung ja bereits bezahlt ist. Sonst hat man ja für etwas bezahlt, was man nie in Anspruch genommen hat.

geige  16.09.2008, 15:53

Recht hast Du - sie behalten ihre Gültigkeit für die Dauer von 3 Jahren ab Ausstellungsdatum. DH

0
DaSu81  16.09.2008, 16:00
@geige

Nee, soweit ich gehört habe, ist ein Gutschein gar nicht zeitlich begrenzbar!

0
miru8112  02.01.2014, 13:39
@DaSu81

Da hast du was falsches gehört. Gutscheine behalten ihre Gültigkeit grundsätzlich für eine Dauer von 3 Jahren, was der regelmäßigen Verjährungsfrist des BGB entspricht. Nach Ablauf dieser Zeitspanne kann der Verkäufer die Einlösung des Gutscheins verweigern. Unabhängig davon stehen dem Gutscheininhaber aber die Rechte aus eiuerstatten ner sog. "ungerechfertigten Bereicherung" zu. In Kürze bedeutet das, dass der Verkäufer den Gutscheinwert, abzüglich des entgangenen Gewinns, zurückzuerstatten hat.

0

Hatte das gleiche problem,... habe allerdings die 15€ verlängerungsgebühr nicht gezahlt, da ich bereits einen termin vereinbart hatte, der allerdings vom veranstalter abgesagt wurde!

Entweder gibst du es jemandem der den gutschein gebrauchen kann oder do löst in ein. Aber Gleitschirm fliegen ist echt super!!! macht richtig spass.