Hier die Antwort, die ich von mydays erhalten habe. Vielleicht liest es ja ein rechtlich besser bewandeter User:

Sehr geehrte Frau XXXX,

Vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an MYDAYS.

Die Gültigkeitsdauer eines Erlebnisgutscheins beträgt 12 Monate ab Ausstellungsdatum (Gutscheinkauf). Es handelt sich bei Ihrem Erlebnisgutschein um einen sog. "Leistungsgutschein", der den Besitzer zur Forderung der entsprechenden Leistung (= jeweilige Erlebnisbuchung) innerhalb von 12 Monaten berechtigt. In diesem Zeitraum trägt MYDAYS das Risiko von Preissteigerungen der Erlebnisse beim Veranstalter. D.h., sollte das Erlebnis im Laufe eines Jahres beim Veranstalter teurer werden, so haben Sie dennoch die Möglichkeit das entsprechende Erlebnis ohne Zuzahlung zu buchen.

Aufgrund der Preiskalkulation und Kapazitätsplanung mit den Veranstaltern ist eine Gutscheineinlösung bzw. Verlängerung über diesen Gültigkeitszeitraum hinaus nicht möglich.

Der Wert Ihres Erlebnisgutscheins verfällt hierbei jedoch innerhalb der regulären Verjährungsfrist von 3 Jahren nicht. Lediglich die Gutscheineinlösung ist nicht mehr möglich. Der Käufer des Gutscheins hat die Möglichkeit, jedoch erst nach Ablauf der Gutscheingültigkeit von 12 Monaten, den Kaufpreis zurück erstattet zu bekommen. Bitte beachten Sie, dass der Kaufpreis hier abzgl. des für MYDAYS entgangenen Gewinns von derzeit 25% zurückerstattet wird.

Alternativ bieten wir Ihnen die Option, den Gutscheinwert weiterhin innerhalb unseres Programms zu nutzen. Ihr Erlebnisgutschein kann nach Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 Euro in einen neuen Erlebnisgutschein umgetauscht werden (Online Ausdruck). Die Gültigkeitsdauer des neuen Gutscheins beträgt erneut 12 Monate. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsgebühr nicht mit dem Gutscheinwert verrechnet werden kann und gesondert gezahlt werden muss.

Die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 Euro wird grundsätzlich für die Gernerierung neuer Gutscheindaten, der Neuausstellung und dem Versand sowie für die erneute Übernahme der 12-monatigen Preisgarantie erhoben. Daher kann von der Erhebung dieser Gebühr im Falle einer Neuausstellung bzw. eines Umtausches nicht abgesehen werden.

Beim Umtausch in einen teureren Erlebnisgutschein ist der Mehrpreis zusätzlich zu entrichten. Sollte der neue Erlebnisgutschein günstiger sein, dann verbleibt der Differenzbetrag als Guthaben auf dem ursprünglichen Gutschein. Das Guthaben kann erneut bei einem weiteren Umtausch oder Gutscheinkauf verwendet werden.

Sie haben hierbei natürlich auch die Möglichkeit erneut einen Gutschein für Ihr bestehendes Erlebnis zu wählen.

Weitere Informationen zum Umtausch des Gutscheins finden Sie unter folgenden Link: http://www.mydays.de/s/gutschein-umtauschen.html

Möchten Sie eine Erstattung des Kaufpreises zu den o.g. Konditionen, so benötigen wir eine schriftliche Erklärung mit Angabe der notwendigen Kontoverbindungsdaten seitens des Käufers. Diese Erklärung kann der Käufer direkt über unser Kontaktformular unter ..... vornehmen.

Mit freundlichen Grüßen, mydays....

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Ich selbst habe einen abgelaufenen Gutschein bei mydays.de. Ich habe dort angerufen und erfahren, dass ich den Gutschein gegen 10 € Differenz (der Event ist teurer geworden) plus 15 € Servicepauschale einlösen könne. Die 10 € sehe ich ein. Jedoch nicht die 15 €. Die würden sich ja dann aus der Befristung ergeben und die "Kulanz", den Gutschein doch noch einzulösen. Wie aber auf verschiedenen Websites zu lesen, kann die Einlösefrist zwar befristet werden, kann jedoch nicht unangemessen befristet werden (http://de.wikipedia.org/wiki/Gutschein#Verj.C3.A4hrung). Bin gespannt, wie die Antwort von mydays aussieht.

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