Ist diese Nebenkostenabrechnung so richtig?
ist hier alles so ok berechnet und ist der Verteilerschlüssel so ok? Und darf alles was drauf steht auch berechnet werden?
Stimmt das alles so?
Dein Foto wird nicht angezeigt?!
is nu
7 Antworten
Unter Beachtung der Gegebenheiten sehe ich bei dieser Abrechnung keine Beanstandungen. Natürlich vorausgesetzt, dass der Umlageschlüssel WF bzw. Pers. so auch mietvertraglich vereinbart ist.
in der Auswahl des Verteilerschlüssels ist eigentlich der Vermieter frei .Ich persönlich habe Wasser und Abwasser halt nur nach Personenzahl umgelegt, da die Wohnung darin keinen Verbrauch hat-
es scheint hier alles okay zu sein
und wenn Du Zweifel hast, nimm Einsicht in die Berechnungsunterlagen des Vermieters
er legt es ja nur offensichtlich nur auf Deine Wohnung um
Naja, der Vermieter verteilt ja nicht eine Wohnfläche, er verteilt Kosten.
Und wenn es 160 m² gibt, verteilt sich der Betrag eben so.
Rechnerisch korrekt.
Alle aufgeführten Kosten sind umlegbar.
Aber, die Umlage der Heizkosten in der Form ist nicht korrekt.
Außer es ist ein 2FH in dem Mieter und Vermieter wohnen und vertraglich wurde auf die Abrechnung gem. HeizkostenVO verzichtet.
Die Umlage für Heizstrom ist auch nicht richtig. Da dürfen maximal 8 % der Heizenergiekosten, hier 2.045,27 €, angesetzt werden. Das wären aber ca. 163 €. Also besser schweigen ;-)
Ist die Umlage von Kaltwasser nach Personen vertraglich vereinbart? Wenn nicht müßte der VM diese Kosten, wenn nach Verbrauch nicht möglich, auch nach Wohnfläche umlegen.
Im Großen und Ganzen sind die Kosten aber realistisch.
ist ein EFH. 2 Personen nur dein, Mieter und Vermieter.
was meinst du mit ist nicht richtig? Ich bin der Mieter und würde davon profitieren?
Ja, Du profitierst davon das z. B. die Heizkosten nicht korrekt abgerechtet werden.
Wenn du eine eigene Private Haftpflicht hast solltest du überprüfen was diese enthält. Es kann sein, dass du unnötig doppelversichert bist.
Aber auch allgemein bist du nicht Verpflichtet diese Versicherung abzuschließen. Du kannst also deinem Vermieter auffordern , dass er diese Versicherung kündigt bzw dass er diese in Zukunft nicht mehr auf dich über die Nebenkosten Abwälzt.
Mein Rat also , besorg dir lieber eine eigene Private Haftplicht bzw überprüf ob Mietschäden mit eingeschlossen sind.
Seit wann bezahlt die Haftpflicht des Mieters denn Schäden für das/vom Grundstück?
Wenn das in der Haftplicht drin ist, dann. Beispiel Schäden sind Kratzer im Laminat etc. Was du meinst ist die Wohngebäudeversicherung.
Nö, ich meine die Grundstückshaftpflicht, wenn der Briefträger oder der Besuch vom Mieter fällt oder im Winter eine Dachpfanne runterdonnert.
Gut da hast du Recht, das hatte Ich nicht Berücksichtigt, dann würde Ich als Fragesteller mal nachfragen ob es sich hier wirklich um die Grundstückshaftpflicht handelt, der Begriff " Haftpflicht " ist ja mehrdeutig. Eine Grundstückshaftplicht kann man natürlich umlegen.
Ich habe ja eine eigene Haftpflichtversicherung. Weiß auch nicht wieso ich die zahlen soll. Steht auch bei das die nur für eine Person ist, laut der Rechnung im Anhang
Was denn für eine, eine fürs Auto, für Dich als Person, eine fürs Geschäft, oder eine fürs Grundstück oder eine für den Öltank, wie hier, bei Heizöl?
Wie gesagt , frag mal nach was in der vom Vermieter abschlossenen Haftpflicht Versichert ist.
Es sind zwei Bewohner im ganzen Haus, und wenn die sich auf so etwas geeinigt haben, ist doch alles gut.
Kann die Wohngebäudeversicherung die für 230qm abgeschlossen ist denn mit diesem Schlüssel trotzdem so umgelegt werden? Da ich als Mieter nicht zu allen Räumlichkeiten Zugang habe