Ist diese Nebenkostenabrechnung so richtig?


18.08.2020, 12:47

Stimmt das alles so?

Christiangt  18.08.2020, 12:46

Dein Foto wird nicht angezeigt?!

7 Antworten

Unter Beachtung der Gegebenheiten sehe ich bei dieser Abrechnung keine Beanstandungen. Natürlich vorausgesetzt, dass der Umlageschlüssel WF bzw. Pers. so auch mietvertraglich vereinbart ist.

in der Auswahl des Verteilerschlüssels ist eigentlich der Vermieter frei .Ich persönlich habe Wasser und Abwasser halt nur nach Personenzahl umgelegt, da die Wohnung darin keinen Verbrauch hat-

es scheint hier alles okay zu sein

und wenn Du Zweifel hast, nimm Einsicht in die Berechnungsunterlagen des Vermieters

Gurkenfan2020 
Fragesteller
 18.08.2020, 12:54

Kann die Wohngebäudeversicherung die für 230qm abgeschlossen ist denn mit diesem Schlüssel trotzdem so umgelegt werden? Da ich als Mieter nicht zu allen Räumlichkeiten Zugang habe

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schleudermaxe  18.08.2020, 13:19
@Gurkenfan2020

Naja, der Vermieter verteilt ja nicht eine Wohnfläche, er verteilt Kosten.

Und wenn es 160 m² gibt, verteilt sich der Betrag eben so.

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Rechnerisch korrekt.

Alle aufgeführten Kosten sind umlegbar.

Aber, die Umlage der Heizkosten in der Form ist nicht korrekt.

Außer es ist ein 2FH in dem Mieter und Vermieter wohnen und vertraglich wurde auf die Abrechnung gem. HeizkostenVO verzichtet.

Die Umlage für Heizstrom ist auch nicht richtig. Da dürfen maximal 8 % der Heizenergiekosten, hier 2.045,27 €, angesetzt werden. Das wären aber ca. 163 €. Also besser schweigen ;-)

Ist die Umlage von Kaltwasser nach Personen vertraglich vereinbart? Wenn nicht müßte der VM diese Kosten, wenn nach Verbrauch nicht möglich, auch nach Wohnfläche umlegen.

Im Großen und Ganzen sind die Kosten aber realistisch.

Gurkenfan2020 
Fragesteller
 18.08.2020, 13:47

ist ein EFH. 2 Personen nur dein, Mieter und Vermieter.

was meinst du mit ist nicht richtig? Ich bin der Mieter und würde davon profitieren?

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anitari  18.08.2020, 16:21
@Gurkenfan2020

Ja, Du profitierst davon das z. B. die Heizkosten nicht korrekt abgerechtet werden.

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Wenn du eine eigene Private Haftpflicht hast solltest du überprüfen was diese enthält. Es kann sein, dass du unnötig doppelversichert bist.

Aber auch allgemein bist du nicht Verpflichtet diese Versicherung abzuschließen. Du kannst also deinem Vermieter auffordern , dass er diese Versicherung kündigt bzw dass er diese in Zukunft nicht mehr auf dich über die Nebenkosten Abwälzt.

Mein Rat also , besorg dir lieber eine eigene Private Haftplicht bzw überprüf ob Mietschäden mit eingeschlossen sind.

schleudermaxe  18.08.2020, 13:17

Seit wann bezahlt die Haftpflicht des Mieters denn Schäden für das/vom Grundstück?

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Christiangt  18.08.2020, 13:20
@schleudermaxe

Wenn das in der Haftplicht drin ist, dann. Beispiel Schäden sind Kratzer im Laminat etc. Was du meinst ist die Wohngebäudeversicherung.

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schleudermaxe  18.08.2020, 13:24
@Christiangt

Nö, ich meine die Grundstückshaftpflicht, wenn der Briefträger oder der Besuch vom Mieter fällt oder im Winter eine Dachpfanne runterdonnert.

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Christiangt  18.08.2020, 13:32
@schleudermaxe

Gut da hast du Recht, das hatte Ich nicht Berücksichtigt, dann würde Ich als Fragesteller mal nachfragen ob es sich hier wirklich um die Grundstückshaftpflicht handelt, der Begriff " Haftpflicht " ist ja mehrdeutig. Eine Grundstückshaftplicht kann man natürlich umlegen.

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Gurkenfan2020 
Fragesteller
 18.08.2020, 13:45

Ich habe ja eine eigene Haftpflichtversicherung. Weiß auch nicht wieso ich die zahlen soll. Steht auch bei das die nur für eine Person ist, laut der Rechnung im Anhang

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schleudermaxe  18.08.2020, 13:48
@Gurkenfan2020

Was denn für eine, eine fürs Auto, für Dich als Person, eine fürs Geschäft, oder eine fürs Grundstück oder eine für den Öltank, wie hier, bei Heizöl?

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Christiangt  18.08.2020, 13:54
@Gurkenfan2020

Wie gesagt , frag mal nach was in der vom Vermieter abschlossenen Haftpflicht Versichert ist.

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Es sind zwei Bewohner im ganzen Haus, und wenn die sich auf so etwas geeinigt haben, ist doch alles gut.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung