Ist die Strafe zu hart lebenslänglich wegen Mord?
True Crime Doku
Ein sonst unbescholtener Geschäftsmann hatte Streit mit einem Partner der sein Steuerbetrug in Millionenhöhe auffliegen lassen wollte. Bevor er zum Telefon griff , schlug er 40 mal mit einem greifbaren Hammer in unmittelbarer Nähe auf ihn ein.
Anschließend wollte er die Leiche verstecken und die Tat vertuschen aber ein Zeuge hat gesehen wie er versucht hat nachts die Leiche im Kofferraum zu verladen.
Noch in derselben Nacht wurde er festgenommen und hat jetzt erstmal zurzeit 4 Jahre seiner lebenslangen Freiheitsstrafe abgesessen.
Der Mann hat Frau und Tochter zu Hause und sagt er bereut die Tat und würde alles ungeschehen machen wenn er könnte. Er wolle jetzt freikommen da er es eh nicht mehr ändern kann dass er im Streit überreagiert habe aber er sei sonst nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen.
19 Antworten
Mord zur Verdeckung einer Straftat wird immer mit lebenslänglicher Haft bestraft.
Vierzig Schläge mit einem Hammer ist ein absoluter Overkill, damit ist klar warum er wegen Mord und nicht wegen Totschlag verurteilt wurde. Bei einer Verurteilung wegen Mord muss es lebenslänglich geben und dass ist auch absolut richtig so.
Nein. Mord ist Mord Und lässt sich nicht wieder rückgängig machen. So manches Mordopfer hat auch Frau und Tochter zu Hause. Erst Steuerhinterziehung, dann Mord, lässt auf einen miesen Charakter schließen. Und dann rumheulen, weil man die Konsequenzen für seine Taten tragen muss. Geht gar nicht. Wer ehrlich bereut, nimmt seine Strafe an.
Die Eltern, Partner, Kinder, Verwalten und Freunde des, Ermordeten haben auch lebenslänglich
Lebenslänglich ohne den geliebten Partner, Vater, Sohn Freund..
Ein Schlag wäre vielleicht kein Mord gewesen, sondern eine Affekthandlung oder Totschlag. Aber 40 Schläge sind wohl eindeutig Mord. Da kann man schlecht was machen. Der Mann scheint gefährlich zu sein.