Ist der Eintrag in die Schülerakte gerechtfertigt?
Hallo an alle erstmal,
ich habe schon etwas im Netz recherchiert aber eine 100%ige Antwort habe ich nicht gefunden. Deshalb meine Frage jetzt hier in die Runde.
Ich schildere den Fall erstmal kurz und knapp: mein Sohn, 5. Klasse, hat bei KIK am 24.01.2023 Knaller gekauft und NACH der Schule AUSSERHALB DES SCHULGELÄNDES diese mit seinen Freunden auf der Straße angezündet. Dabei wurden Sie zufällig von einer Lehrerin beobachtet und jetzt droht der Klassenlehrer ihm und uns mit einem Eintrag in die Schülerakte, weil sie das als eine Art der Bedrohung und in Kauf genommener fahrlässiger Körperverletzung, welche hätte passieren können, hält.
Darf Sie das eigentlich? Natürlich ist es mir klar, dass mein Sohn kein Feuerzeug in seinem Alter hätte mit sich führen dürfen, hat er aber nunmal.. und vorallem kommt es mir falsch vor, weil er ja schon in seiner Freizeit war, sozusagen.. Es war ja nach der Schule und was die Kinder nach der Schule veranstalten, dürfte ihnen ja nicht zur Last gelegt werden..
danke schon mal im Voraus für eure Antworten.
Ach Gott, Knaller hat er sich dort gekauft.
7 Antworten
Ich glaube schon das es möglich ist… Bei uns an der Schule waren wir immer auf dem Hinweg zur Schule und wieder zurück versichert. Heißt wenn da was passiert wäre, hätte die Schule haften müssen. Wenn er also vorher nicht zuhause war könnte sie es als Schulweg werten und dann in die Akte schreiben.
Nein, ist nicht in Ordnung.
Geht's um Jugendfeuerwerk, das ordnungsgemäß verwendet wurde, wäre ich da ganz gelassen. Bei Feuerwerk, das auf Menschen geworfen wurde, finde ich jede Beschwerde gerechtfertigt.
Wenn dein Sohn sogar Silvesterknaller verwendet hat sollte er auch von deiner Seite her richtig Probleme bekommen
Wenn der Sohn etwas angezündet hat und dieses Feuer im Einzugsbereich der Schule (bzw. des Schulausgangs) gebrannt hat (Einzugsbereich würde ich mit etwa 50 Metern Entfernung kalkulieren), dann hielte ich so einen Eintrag für gerechtfertigt, da hier ein direkter Bezug zur Schule gegeben war. Außerhalb des Einzugsbereiches mag das vielleicht die Polizei etwas angehen aber nicht mehr die Schule. Du kannst gegen so einen Eintrag einen Widerspruch einlegen. Dann müsste die nächsthöhere Schulbehörde über den Eintrag entscheiden.
Ja, sie darf das.