Ist der Eintrag in die Schülerakte gerechtfertigt?


29.01.2023, 12:03

Ach Gott, Knaller hat er sich dort gekauft.

7 Antworten

Ich glaube schon das es möglich ist… Bei uns an der Schule waren wir immer auf dem Hinweg zur Schule und wieder zurück versichert. Heißt wenn da was passiert wäre, hätte die Schule haften müssen. Wenn er also vorher nicht zuhause war könnte sie es als Schulweg werten und dann in die Akte schreiben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein, ist nicht in Ordnung.

Geht's um Jugendfeuerwerk, das ordnungsgemäß verwendet wurde, wäre ich da ganz gelassen. Bei Feuerwerk, das auf Menschen geworfen wurde, finde ich jede Beschwerde gerechtfertigt.

Wenn dein Sohn sogar Silvesterknaller verwendet hat sollte er auch von deiner Seite her richtig Probleme bekommen

Wenn der Sohn etwas angezündet hat und dieses Feuer im Einzugsbereich der Schule (bzw. des Schulausgangs) gebrannt hat (Einzugsbereich würde ich mit etwa 50 Metern Entfernung kalkulieren), dann hielte ich so einen Eintrag für gerechtfertigt, da hier ein direkter Bezug zur Schule gegeben war. Außerhalb des Einzugsbereiches mag das vielleicht die Polizei etwas angehen aber nicht mehr die Schule. Du kannst gegen so einen Eintrag einen Widerspruch einlegen. Dann müsste die nächsthöhere Schulbehörde über den Eintrag entscheiden.