Ist das strafbar?
Moin, kurze Frage ob ich überhaupt angezeigt werden kann :)
Auf Telegram hab ich einer Frau die gewisse Dinge anbietet gebenden mir Videos gegen Entgelt zuschicken die habe ich auch bekommen aber nicht so wie ich es eigentlich wollte und habe sie jetzt blockiert weil ich nicht zahlen will jetzt will sie mich anzeigen und hat auch meinen kompletten Namen ? Ist das also strafbar ?
6 Antworten
Guten Tag!
Anzeigen kann man jeden. Ob die Dame davon Gebrauch macht, ist fraglich.
In diesem Fall kommt ein Betrug nach § 263 Abs. 1 StGB in Betracht. Sie haben Inhalte gegen Entgelt angeboten bekommen. Die Frage die sich hier stellt, ob Sie bereits von vorneherein die Absicht hatten, nicht zu bezahlen. Beim Betrug muss nämlich die Täuschungshandlung zu einem Irrtum führen und dieser Irrtum muss sich in einer sogenannten Vermögenverfügung niederschlagen, also jedes Handeln, Dulden oder Unterlassen, was sich unmittelbar vermögensmindernd auswirkt. Sie müssen also bewusst über Ihre Zahlungsabsichten getäuscht haben.
So wie ich Ihren Sachverhalt verstanden habe, haben Sie Inhalte zugeschickt bekommen, die nicht dem entsprechen, was vereinbart wurde. Und das erst im Nachhinein. In dem Fall scheitert es am Vorsatz, mithin an einer Strafbarkeit wegen Betruges nach § 263 Abs. 1 StGB.
Man könnte noch an eine Unterschlagung nach § 246 StGB durch das Behalten der Inhalte nachdenken. Allerdings gilt die Unterschlagung nur für körperliche Sachen im Sinne des § 90 BGB. Digitale Inhalte fallen nicht darunter, sodass es daran auch scheitert.
Kurz: Eine Strafbarkeit wegen Betruges nach § 263 Abs. 1 StGB ist eher abzulehnen. Gilt auch für die Unterschlagung nach § 246 StGB. Anzeigen kann man, wie bereits oben erwähnt, jeden. Ob die Dame tatsächlich eine solche Anzeige beziehungsweise Strafantrag stellt, kann man nicht sagen.
Mit freundlichen Grüßen
ChaosLeopard
Ja, theoretisch hast du dich strafbar gemacht.
Aber solche Frauen, die sowas anbieten, haben zu 99% nicht mal ein Gewerbe angemeldet. Deshalb kannst du davon ausgehen, dass sie das nicht melden wird. Sonst macht sie sich nämlich selber strafbar bzw. ist es schon.
Nach Sachverhalt besteht lediglich Unzufriedenheit mit einer Dienstleistung im weiteren Sinne und deshalb wird die Zahlung verweigert. Damit mag kein Straftatbestand erfüllt sein: eine womöglich rein zivilrechtliche Auseinandersetzung, falls ein wirksamer Vertrag überhaupt entstanden ist.
Strafbar ist das schon, aber anzeigen wird sie dich vermutlich nicht, weil sie eher kein Gewerbe angemeldet haben wird bzw. sich gar nicht in Deutschland befindet.
Strafrechtlich gesehen ja. Und nennt sich Betrug.
Du wolltest was kaufen, hast es bekommen und nicht bezahlt.
Kommst du dir bei der Sache nicht erbärmlich vor?
Betrug ist schon der richtige Straftatbestand. Erschleichen von Leistungen ist hier nicht anwendbar; letzterer Straftatbestand bezieht sich auf Automatenleistungen, Leistungen eines Telekommunikationsnetzes, Personenbeförderung und Zutritt zu Veranstaltungen. Schließt du einen Vertrag, obwohl du nicht die Absicht hast, das Entgelt für die Ware oder Dienstleistung zu entrichten, so ist dies ein Eingehungsbetrug.
Das ist falsch. So wie er das oben schreibt, ist nicht erkennbar, dass er von Anfang an nicht zahlen wollte, sondern, als habe er beschlossen nicht zu bezahlen, weil ihm die Leistung dann nicht gefiel. Dazu gibt es bei Prostituierten entsprechende Urteile - und das ist eben kein Betrug sondern Erschleichung von Leistungen.
Wollte zahlen aber das end Produkt war nicht so wie abgesprochen und soll voll zahlen
Dann musst du es bezahlen, kannst es aber reklamieren, bis es der Absprache entspricht.
So wie er das oben schreibt, ist nicht erkennbar, dass er von Anfang an nicht zahlen wollte
Wie du unschwer erkennen kannst, habe ich mich auch nicht auf die Situation vom FS bezogen, sondern auf deinen Kommentar. Zu prüfen ist hier ein Eingehungsbetrug. Sofern dieser nicht einschlägig wäre, würde eine Strafbarkeit des FS ausscheiden und der Zahlungsanspruch wäre zivilrechtlich durchzusetzen.
Ich unterstelle hier nicht, dass der FS sich zwingend strafbar gemacht hat, sondern nur, dass deine Behauptung, es handle sich hier um eine Leistungserschleichung, falsch ist.
Dazu gibt es bei Prostituierten entsprechende Urteile - und das ist eben kein Betrug sondern Erschleichung von Leistungen
Nein, das ist es nicht. Der Straftatbestand der Leistungserschleichung ist ausschließlich in den von mir bereits oben genannten Fällen anwendbar. Dein Link sagt im Übrigen auch nichts anderes...
Ist strafbar ja, aber Betrug ist der falsche Straftatbestand hierfür.