Ist das Selbstverteidigung oder Körperverletzung?

6 Antworten

Das kann man pauschal nicht beantworten. Es kommt darauf an wie der Staatsanwalt die Videaufnahmen berwertet. Daher solltet ihr auf keinen Fall irgendeine Aussage zur Sache machen. Wenn es zu einer Anklage kommt, wendet euch umgehend an einen Rechtsanwalt.

Das entscheiden nicht wir (war auch keiner dabei) sondern die Staatsanwaltschaft nach Würdigung aller Beweise (Evtl Kamera) und Zeugen.

Das kommt darauf an ob ihr auch gegen ihn vorgegangen seid als er euch gerade nicht mehr deutlich bedroht habt.

Du Darfst dich nur wehren so lange er in aktion ist.

Du hättest keine Schuld, da du nur bevor es passierte reagiertest.

Von Experte ES1956 bestätigt

Ein schmaler Grat zwischen Notwehr und gemeinschaftlicher Körperverletzung. Abwarten, was die Videos zeigen.