Ist das schon strafbar?
Hallo
ich habe folgendes Problem meine Wohnung muss ich abends sowie Morgends lüften heißt Fenster und Tür was bei mir eine Balkontür ist aufstellen.
Meine einzimmer wohnung sieht man so komplett.
Meine Nachbarin fährt alle paar minuten (haus gegenüber) das Auto raus bleibt ewig sitzen um zu schauen was sich bei mir abspielt.
oder bringt sehr häufig den Müll hinaus oder kukt gerne mal in ihren Müll, damit sie beim vorbei laufen schön rein schauen kann.
so das Problem war dann, ich sas im bett in Unterwäsche mit einer Decke drüber kurz da ich nachhause kam.
ich ging wegem duschen rüber in das Bad schnell, wobei mich die Nachbarin sah.
sie stand dann plötzlich am Fenster als ich wieder rüber ging und meinte das ich die Wahl habe entweder sie zeigt mich deswegen an, meldet es den Vermieter oder ich lasse die Fenster zu, da sie meine komplette wohnung sieht und auch mich drin rumlaufen was sie halt stört.
hab ich mich jetzt strafbar gemacht da sie erstens mich kurz sah in unterwäsche und halt meine komplette wohnung durch die Tür wenn sie offen ist.
klar habe ich Sichtschutz aber ich muss die türen zu der zeit zum lüften aufstellen.
6 Antworten
hab ich mich jetzt strafbar gemacht da sie erstens mich kurz sah in unterwäsche und halt meine komplette wohnung durch die Tür wenn sie offen ist.
Nein
Auf was für Ideen manche kommen....
ich finde es schlimm, dass hier einige dir den schwarzen Peter zuschieben (kürzer lüften, aufpassen, dass du nicht in Unterwäsche rumläufst, Anstandsgründe...)
Du kannst lüften so lange du willst und du kannst dich in deiner Wohnung in Unterwäsche bewegen wann und so lange du willst.
Wenn sie dich anzeigen soll, soll sie das machen. Da passiert dir nichts.
Es ist nicht strafbar seine Wohnung zu lüften und dass man reinschauen kann. Man sollte dann allerdings auch drauf achten, dass man bekleidet (nicht nur Unterwäsche!) rumläuft.
Nicht jeder möchte das sehen (müssen).
sollte dann allerdings auch drauf achten, dass man bekleidet (nicht nur Unterwäsche!) rumläuft.
Warum sollte ich das dann tun? Um einem "Blockwart" keinen Anlass zu geben sich zu echauffieren?
Aus "Anstandsgründen" blicke ich nicht vorsätzlich in fremde Wohnungen....
Wer hat jetzt mehr "Anstand"?
Du hast dich nicht strafbar gemacht! In deiner Wohnung kannst du tun und lassen was du möchtest. Die doofe Schachtel muss ja nicht bei dir durch das FEnster schauen.
Soll sie dich doch anzeigen. Wenn sie davon sogar Fotos oder Videos gemacht hat, ist SIE diejenige, die man anzeigen sollte. Du bist ja nicht vorm Fenster gestanden oder auf dem Balkon und hast anzügliche Gesten gemacht, sondern SIE stalkt dich. Und nein, du hast nichts falsch gemacht, aber ich würde die Vorhänge zuziehen beim Lüften. So kann niemand reinschauen und du kannst dich in deiner Wohnung frei bewegen.
Es ist trotzdem keine strafbare Handlung......