Ist das schon strafbar?

6 Antworten

hab ich mich jetzt strafbar gemacht da sie erstens mich kurz sah in unterwäsche und halt meine komplette wohnung durch die Tür wenn sie offen ist.

Nein

Auf was für Ideen manche kommen....

ich finde es schlimm, dass hier einige dir den schwarzen Peter zuschieben (kürzer lüften, aufpassen, dass du nicht in Unterwäsche rumläufst, Anstandsgründe...)

Du kannst lüften so lange du willst und du kannst dich in deiner Wohnung in Unterwäsche bewegen wann und so lange du willst.

Wenn sie dich anzeigen soll, soll sie das machen. Da passiert dir nichts.

Es ist nicht strafbar seine Wohnung zu lüften und dass man reinschauen kann. Man sollte dann allerdings auch drauf achten, dass man bekleidet (nicht nur Unterwäsche!) rumläuft.

Nicht jeder möchte das sehen (müssen).


Ursusmaritimus  10.09.2025, 11:54

Es ist trotzdem keine strafbare Handlung......

Ursusmaritimus  10.09.2025, 11:56
@Nussbecher
sollte dann allerdings auch drauf achten, dass man bekleidet (nicht nur Unterwäsche!) rumläuft.

Warum sollte ich das dann tun? Um einem "Blockwart" keinen Anlass zu geben sich zu echauffieren?

Ursusmaritimus  10.09.2025, 11:58
@Nussbecher

Aus "Anstandsgründen" blicke ich nicht vorsätzlich in fremde Wohnungen....

Wer hat jetzt mehr "Anstand"?

Du hast dich nicht strafbar gemacht! In deiner Wohnung kannst du tun und lassen was du möchtest. Die doofe Schachtel muss ja nicht bei dir durch das FEnster schauen.

Soll sie dich doch anzeigen. Wenn sie davon sogar Fotos oder Videos gemacht hat, ist SIE diejenige, die man anzeigen sollte. Du bist ja nicht vorm Fenster gestanden oder auf dem Balkon und hast anzügliche Gesten gemacht, sondern SIE stalkt dich. Und nein, du hast nichts falsch gemacht, aber ich würde die Vorhänge zuziehen beim Lüften. So kann niemand reinschauen und du kannst dich in deiner Wohnung frei bewegen.