Ist das Sachbeschädigung?

3 Antworten

Erstmal hallo 🙋‍♀️

Nun zu deiner Frage:

§ 303 Sachbeschädigung

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Zu den Begrifflichkeiten und deren Anwendung auf den Fall:

beschädigen - den Auspuff so herrichten, dass er seine ursprüngliche Funktion nicht mehr richtig erfüllen kann.

zerstören - unbrauchbar machen=Auto nicht mehr fahrbar, da Auspuff demoliert.

Erscheinungsbild erheblich verändern - bedeutet bleibend und sichtbar verändert. Bei einem Chicken Nugget ist das sicher nicht der Fall. Beim Gerumpel würde er entweder rausfallen oder der Fahrer würde das Nugget bereits im vornherein bemerken. Schliesslich sitzt man nicht einfach ins Auto, ohne vorher sicher zu gehen, dass alles gut ist, oder?

Alles in allem sehe ich keine Sachbeschädigung!

Liebe Grüsse ☀️💋☀️

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium der Rechtswissenschaften / 4. Semester
Unwissender2022  05.12.2021, 04:48

Wie beurteilst du diese Aussagen:

https://www.autoplenum.de/forum/d/33159/frage-zu-auto-s

Da ist zwar von einer Kartoffel die Rede, aber der Sachverhalt dürfte ja ähnlich sein.

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2001Jasmin  05.12.2021, 04:50
@Unwissender2022

Habe es mir mal angesehen. In diesem Fall ist eine Schädigung klar gewollt und auch angestrebt worden. Hier würde ich von einem Versuch ausgehen, denn je nach dem wie gross die Kartoffel ist kann es durchaus zu Verstopfungen oder anderen Schäden kommen.

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Unwissender2022  05.12.2021, 04:59
@2001Jasmin

Ich denke du hast Recht. Wobei ein großer Chicken Nugget den Auspuff verstopfen könnte. Ich denke aber, er fällt raus. Und deine Erklärung macht deshalb Sinn.

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Unwissender2022  05.12.2021, 05:04
@2001Jasmin

Gerne. Rechtswissenschaft ist sehr komplex. Da durchzublicken ist nicht immer einfach, insbesondere da es sehr viele Bedingungen und Ausnahmen gibt. Aber wenn jemand Recht hat, dann muss ich ihr oder ihm Recht geben.

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Hier der Gesetzeslaut:

§ 303 Sachbeschädigung

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

(3) Der Versuch ist strafbar.

https://dejure.org/gesetze/StGB/303.html

Die angehende Juristin 2001Jasmin hat wohl die richtige Lösung. Das Chicken Nugget beeinflusst die Sache weder in seiner Funktion, noch in seinem Aussehen (langfristig). Da der Chicken Nugget herausfallen würde. Bei einer Kartoffel sähe es aber vielleicht anders aus.

Ja ist es.

NEKurzeFrage16 
Fragesteller
 05.12.2021, 04:02

Wieso? Wenn die betroffene Person es wieder rausnimmt und keinerlei Rückstände dort sind?

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Zanderfreund  05.12.2021, 04:04
@NEKurzeFrage16

Spielt keine ,das wird dir aber auch jede Polizeidienststelle so sagen.Du hast dich am fremden Eigentum nicht nicht zu vergreifen.

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