Ist das Paragon Warlock in Deutschland legal?

4 Antworten

"Verbotene Waffe...Straftat" ...solches Halbwissen sollte eine Straftat sein.

Es gibt einen Paragraphen explizit für Messer... §42a WaffG. In diesem sind mehr schlecht als recht die meisten Messerarten reglementiert.

Das Paragon Warlock ist in diesem Fall NICHT VERBOTEN, d.h. Du kannst es kaufen und zuhause oder auf befriedetem (eingegrenzten) Gebiet führen (also in deinem Garten oder auf deinem eigenen Firmengelände), jedoch nicht im sogenannten "öffentlichen Raum".

Begründung hierfür ist der Öffnungsmechanismus, der ziemlich cool ist, aber in die Kategorie "Einhand-Öffnung" fällt, geparrt mit der Arretierung der Klinge (weil diese dann ja fest steht. ...dass es dann auch noch ein Dolch, also eine zweischneidige Klinge ist, tut nichts weiter zur Sache in diesem Fall (Dolche sind auch mit dem "Führverbot" belegt)... zumindest noch nicht...solange unseren Ordnungsmächten nicht noch ein tolles Gesetz einfällt.

Ausnahmen sind in dem Paragraphen auch geregelt... allerdings führen Diskussionen mit Ordnungshütern meist nicht allzuweit und die Geldstrafe, die da dran hängt ist auch nicht ohne.

Ausführliche Antwort...Paragraph 42a findest du via Suchmaschine...

Cheers!

ES1956  06.03.2021, 10:35

Quatsch. 42a hat aber mit der Frage hier absolut NICHTS zu tun.

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Der eine sagt legal der andere nicht. Was ist denn nun richtig ? So wie ich das rauslese, darf man es definitiv nicht führen (iss mir klar). Aber wie sieht es mit dem Besitz aus ? Meins liegt beim Zoll und ich würde gern wissen ob ich es abholen kann oder die Annahme verweigern soll. Es ist nur ein weiteres Messer für die Sammlung, soll also die Wohnung sowieso nie verlassen.

Wäre super wenn jemand da eine ganz klare Aussage tätigen könnte.

QU4K3  11.11.2019, 18:59

Thema hat sich erledigt. Das Messer ist definitiv Verboten. Der nette Herr vom BKA konnte mir die Frage beantworten.

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Ja, ist legal. Du darfst es aber nicht in der Öffentlichkeit mit dir führen. Du darfst es nur zu hause liegen haben.

zombilabim  20.01.2017, 20:33

Nein, ist ein Fallmesser und damit eine verbotene Waffe, siehe Begründung von ES1956. Besitz alleine ist strafbar!

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Fg42Typ2  20.01.2017, 20:49
@zombilabim

Oh, stimmt. Hab mir die Konstruktion des teils nicht genau genug angesehen. Sorry.

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Psychomaniac78  05.08.2019, 01:47

...es ist kein Fallmesser...wie kommt Ihr auf solchen Quatsch? Ein Fallmesser ist vor allem daran erkenntlich, dass die Klinge aus der Spitze herausfällt... "OTF" ...out of the front... wie die Springmesser, die halt nicht seitlich aufklappen, sondern nach vorn herausschnellen.

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Das ist eindeutig eine in D verbotene Waffe !

Besitz sowie jeder Umgang damit ist eine Straftat.

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_1.html

Beachte Punkt 2.1.2

Messer, 
2.1.1 
deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden können (Springmesser),
2.1.2 
deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden (Fallmesser),