"Verbotene Waffe...Straftat" ...solches Halbwissen sollte eine Straftat sein.

Es gibt einen Paragraphen explizit für Messer... §42a WaffG. In diesem sind mehr schlecht als recht die meisten Messerarten reglementiert.

Das Paragon Warlock ist in diesem Fall NICHT VERBOTEN, d.h. Du kannst es kaufen und zuhause oder auf befriedetem (eingegrenzten) Gebiet führen (also in deinem Garten oder auf deinem eigenen Firmengelände), jedoch nicht im sogenannten "öffentlichen Raum".

Begründung hierfür ist der Öffnungsmechanismus, der ziemlich cool ist, aber in die Kategorie "Einhand-Öffnung" fällt, geparrt mit der Arretierung der Klinge (weil diese dann ja fest steht. ...dass es dann auch noch ein Dolch, also eine zweischneidige Klinge ist, tut nichts weiter zur Sache in diesem Fall (Dolche sind auch mit dem "Führverbot" belegt)... zumindest noch nicht...solange unseren Ordnungsmächten nicht noch ein tolles Gesetz einfällt.

Ausnahmen sind in dem Paragraphen auch geregelt... allerdings führen Diskussionen mit Ordnungshütern meist nicht allzuweit und die Geldstrafe, die da dran hängt ist auch nicht ohne.

Ausführliche Antwort...Paragraph 42a findest du via Suchmaschine...

Cheers!

...zur Antwort