Ist das jetzt Zina?

4 Antworten

Unter dem Begriff Zina werden Sachen wie Ehebruch (eigentliche Bedeutung), Unzucht, Prostitution oder homosexuelle Handlungen subsumiert. Aus islamischer Sicht hast du gesündigt, da die Masturbation usw. haram ist.

Wer ein Vergehen oder eine Sünde begangen hat und dies bereut, kann zwei Rak'a beten und Allah (t) um Vergebung bitten, die er auch erlangt, wenn seine Reue aufrichtig ist, d.h., dass er eventuell angerichteten Schaden wiedergutmacht und nicht rückfällig wird und auch nicht im Herzen Verlangen danach trägt, sein Vergehen zu wiederholen oder ein anderes zu begehen. Allah (t) sagt in Seinem Buch, dem Qur'an:
"Und diejenigen, die - wenn sie etwas Schändliches getan oder gegen sich gesündigt haben - Allahs gedenken und für ihre Sünden um Vergebung flehen; und wer vergibt die Sünden außer Allah? - und diejenigen, die nicht auf dem beharren, was sie wissentlich taten, für diese besteht ihr Lohn aus Vergebung von ihrem Herrn und aus Gärten, durch die Bäche fließen; darin werden sie ewig sein, und herrlich ist der Lohn der Wirkenden."

Quelle: As-Salah von Muhammad Rassoul, S. 137-138

Ekelhafte Freunde. Da würde ich lieber keine Freunde haben, statt solche.

Wenn ihr euch gegenseitig angefasst habt, dann ja. Ihr müsst bei Allah bereuen und diese Abscheuliche Tat unterlassen.

Ich kenne mehr nicht soo sehr aus tbh. Aber du hast ja mitgemacht und dich nicht gewehrt. Deshalb hat es dir wohl gefallen. Und wenn das Zina ist dann ist der Fall doch klar.

Hoffentlich hat es euch Spaß gemacht!

M/15

Wenn du angemacht wurdest, nur dann, wenn du mitgemacht hast beim Jiffen oder wie man das nennen mag. selbst wenn sich dein Yarak gemeldet hat, bedeutet das noch lange nicht, dass du irgendwie schwul bist oder so, das sind ganz einfache mechanische Reflexe, genau wie wenn der Doktor dir mit dem Hämmerchen aufs Knie klopft und dann dein bein hoch schnellt.

lg, Anna