Ist das gemein?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das kommt nun natürlich auf den Einzelfall drauf an... wie bist Du zur Feuerwehr und zum DRK gekommen, was habt ihr dort bei der Aufnahme besprochen usw.

Grundsätzlich ist es so, dass wir mit unserer ehrenamtlichen Arbeit nuneinmal kein Geld verdienen. Dass der Beruf daher vorgeht, ist klar. Und das bedeutet leider, dass sich beruflich oder auch familiär) immer mal etwas auch kurzfristig ändern kann was dann zu einem Umzug und dem Verlassen der Wehr führt. Das ist soweit also nichts ungewöhnliches.

Manchmal stellen neue Kameraden/innen auch in den ersten Monaten fest, dass ihnen der Feuerwehrdienst einfach nicht liegt und verlassen ihn dann wieder.

Dennoch sollte man sich bei Aufnahme des Dienstes bewusst sein, dass Dinge wie der Feuerwehrdienst eine langfristige Geschichte sind. Allein bis man die grundlegenden Ausbildungungen abgeschlossen und ein wenig Erfahrung gesammelt hat und damit eine "vollwertige Einsatzkraft" ist, dauert es ein paar Jahre. Die persönliche Schutzausrüstung kostet heute pro Person rund 2.500 EUR. Die Ausbildungen, medizinischen Untersuchungen usw. sind auch nicht umsonst.

Wenn man also schon bei Dienstaufnahme weiß, dass man nach einem oder zwei Jahren die Wehr wieder verlassen wird, weil man eine ortsferne Ausbildung plant, dann wäre es nur fair gewesen, dies beim Aufnahmegespräch auch mit anzusprechen.
Ich persönlich als Führungskraft hätte Dir dann empfohlen, erst einmal die Berufsausbildung zu absolvieren und dann ggfs. später in die Feuerwehr einzutreten.

Auf der anderen Seite besteht die Möglichkeit, Dich für eine gewisse Zeit in der Heimatwehr beurlauben zu lassen. Wir machen das beispielsweise häufiger bei jungen Kameraden/innen, die für ein Studium wegziehen. Diese sind dann aber meist vorher schon in der Jugendfeuerwehr gewesen und haben bei Studienantritt signalisiert, dass sie nach dem Studium wieder in die Heimat zurückziehen werden.

In dem Vertrag stand was von die Einsatzzeit sollte 10 Jahre sein.

Ein Vertrag wird normalerweise nicht geschlossen. Du gehst nur für die Dauer Deiner Tätigkeit eine Dienstpflicht nach dem für Dich geltenden Feuerwehrgesetz ein. Oder, wie es immer so schön heißt: "Der Eintitt und Austritt ist freiwillig - alles dazwischen ist Pflicht".

Verträge werden aber manchmal geschlossen, wenn es beispielsweise um den Erwerb des Lkw-Führerscheins geht (10 Jahre Dienstpflicht oder anteilige Rückzahlung des duch die Kommune gezahlten Führerscheins bei vorzeitigem Ausscheiden). Diese Verträge sind nach aktueller Rechtsprechung aber nicht mehr zulässig.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr
Maximal265 
Fragesteller
 18.04.2022, 23:44

Ich habe das dort noch nicht gewusst. Weder das ich abbreche noch das es bei uns nichts gibt wo Notfallsanitäter ausbildet. Bin gerade dran über die Bereitschaft eventuell hier im Umkreis was zu bekommen. Auch möchte ich nicht abbrechen oder aufhören, nur bin ich dazu gezwungen, zu mindestens in meiner Heimatstadt, wenn ich über die Bereitschaft nichts bekomme.

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Gehe in dich und frage dich selbst, was es bringt bei der Feuerwehr zu sein, wenn du eh aufhören willst.

Außerdem: Welcher Vertrag? Du kannst bei der Freiwilligen Feuerwehr selbst entscheiden, wann du austrittst.

Woher ich das weiß:Hobby – Feuerwehr seit 1992. Derzeit Wehrführer einer FF in RLP.
Maximal265 
Fragesteller
 18.04.2022, 15:37

Möchte ja nicht aufhören kann halt nicht mitmachen weil die Ausbildung bei mir nicht angeboten wird und ich deshalt umziehen muss unm nicht jeden Tag 3 Stunden hin und 3 Stunden heim zufahren.

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In dem Vertrag stand was von die Einsatzzeit sollte 10 Jahre sein.

Verstehe ich jetzt ehrlich gesagt nicht, es handelt sich doch um die Freiwillige Feuerwehr oder ?

Maximal265 
Fragesteller
 18.04.2022, 12:02

Ja

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Bertha2701  18.04.2022, 12:04

Und aus welchem Grund sollte man da verpflichtet sein? Kannst Du den Vertrag mal hoch laden? Aber bitte persönliche Daten ect. schwärzen.

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Maximal265 
Fragesteller
 18.04.2022, 12:30
@Bertha2701

habe diesen leider schon abgegeben. Aber ich denke nicht dass das eine Verpflichtung sein soll das geht ja rechtlich auch nicht (nur bei einer Pflichtwehr). Ich frage mich nur wie das von den Kameraden aufgenommen wird.

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Bertha2701  18.04.2022, 12:56
@Maximal265

Du bist noch sehr jung, da muss man damit rechnen, dass eine Lebensplanung noch nicht in Stein und Meißel gehauen ist. Ich denke eher ein: "Schade wieder einer weniger"

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26Sammy112  18.04.2022, 14:22
@Maximal265

Naja... Du gehst mit der Kommune schon eine Dienstpflicht ein. D.h., dass Du, whrend Du aktiven Dienst verrichtest, auch verpflichtet bist, an Einsätzen, Ausbildungen und Diensten teilzzunehmen. Davon unabhängig kannst Du als "normales" Mitglied aber jederzeit Deinen Austritt erklären. Vereidigte Führungskräfte können das nicht so ohne weiteres, deren Dienstpflicht geht noch etwas weiter.

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