Ist Blinklicht am Fahrradhelm verboten?

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Verboten ist das nicht, aber auch nicht sehr sinnvoll. Es ist viel zu weit oben und leuchtet dort hin, wo du den Hinterkopf gerade hin hältst. Außerdem ist so ein Blinken schwerer räumlich einzuordnen, wenn sich jemand von hinten nähert, kann er schlecht erkennen, wie (schnell) sich der Abstand ändert. Manche Menschen empfinden dieses schnelle Blinken wohl tatsächlich als äußerst unangenehm.

Dauerlicht, knapp unter Sattelhöhe, bestenfalls auch bis 90° zur Seite strahlend, ist wesentlich besser. Vor 5 Tagen hab ich mal wieder eine Rückleuchte länglich, senkrecht an der Sattelstütze, und äußerst hell, aber gut gestreut, nicht blendend, gesehen. Das wäre natürlich das Optimum.

Am Fahrrad dürfen nur die in § 67 StVZO zugelassenen Leuchtmittel angebracht werden.

Dich selber darfst du schmücken wie einen Weihnachtsbaum.

Am Fahrrad ist es verboten, an dir selber sprich Helm oder Kleidung nicht.

Am Fahrrad sind Blinklichter verboten, an der Kleidung sind sie erlaubt.

Stell das Blinklicht auf Dauerlicht um und alles ist OK!

Woher ich das weiß:Hobby – Das einzige, mir verbliebene Hobby.