Ist Blinklicht am Fahrradhelm verboten?
Ich bin gestern Abend von einem Freund mit dem Fahrrad nach Hause gefahren und hatte das Licht am Fahrrad und hinten am Fahrradhelm das Blinklicht an. An einer Ampel hat mich dann ein Autofahrer angemeckert, dass ich das Blinklicht ausmachen soll, weil es verboten ist. Ist das wirklich so?
Ich bin doch im Dunkeln damit besser zu sehen, aber darf das nicht anmachen?
5 Antworten
Verboten ist das nicht, aber auch nicht sehr sinnvoll. Es ist viel zu weit oben und leuchtet dort hin, wo du den Hinterkopf gerade hin hältst. Außerdem ist so ein Blinken schwerer räumlich einzuordnen, wenn sich jemand von hinten nähert, kann er schlecht erkennen, wie (schnell) sich der Abstand ändert. Manche Menschen empfinden dieses schnelle Blinken wohl tatsächlich als äußerst unangenehm.
Dauerlicht, knapp unter Sattelhöhe, bestenfalls auch bis 90° zur Seite strahlend, ist wesentlich besser. Vor 5 Tagen hab ich mal wieder eine Rückleuchte länglich, senkrecht an der Sattelstütze, und äußerst hell, aber gut gestreut, nicht blendend, gesehen. Das wäre natürlich das Optimum.
Am Fahrrad ist es verboten, an dir selber sprich Helm oder Kleidung nicht.
Am Fahrrad dürfen nur die in § 67 StVZO zugelassenen Leuchtmittel angebracht werden.
Dich selber darfst du schmücken wie einen Weihnachtsbaum.
Am Fahrrad sind Blinklichter verboten, an der Kleidung sind sie erlaubt.
Stell das Blinklicht auf Dauerlicht um und alles ist OK!