Inwieweit darf ich aus einem Lehrbuch zitieren und diese Inhalte veröffentlichen?
Hallo,
hab mal eine rechtliche Frage.
Ich fertige gerade für meine Abschlussprüfung Notizen an. Ich mache diese durch ein Notizen-Programm aus dem Internet, welches auch die Möglichkeit hat diese zu veröffentlichen.
Hierbei dachte ich mir, dass es vielleicht doch gar nicht verkehrt wäre diese auch für die Breite Maße als ,,Lernzettel“ und ,,Lernhilfen“ zu veröffentlichen.
Meine Notizen sind so umformuliert, dass ich sie verstehe und mit diesen lernen kann, aber vom Aufbau sind die Notizen am Lehrbuch orientiert. Es sind medizinische Notizen, die in jedem anderen Lehrbuch der Welt wahrscheinlich genauso drin stehen würden, ich wollte jedoch fragen, was ich dabei genau beachten muss.
Was gilt es GENERELL bei so etwas zu beachten? Darf ich den Inhalt meiner Notizen genau so gliedern wie in dem mir vorliegenden Buch, oder ist das irgendwie auch schon an das Urheberrecht gebunden? Generell muss ich aber bei meinen Notizen darauf achten nichts zu rezitieren, sondern alles eigenständig umzuformulieren, oder?
Es handelt sich hierbei nicht um medizinischen Studien oder dergleichen mit neuen Erkenntnissen für die Wissenschaft o.Ä., sondern lediglich um medizinische Fakten rund um den Körper, der Anatomie, des Herzen und alles, was man braucht, um bisschen Grundmedizin betreiben zu können.
danke im Voraus! Liebe Grüße!
1 Antwort
Ein Lehrbuch, Handbuch bzw. Kompendium ist nicht zitierwürdig.
Solche Werke zählen im Normalfall zur Gattung Sekundärliteratur: Es werden dort lediglich bzw. überwiegend Lehrmeinungen bzw. Ergebnisse anderer Wissenschaftler zusammengetragen und wiedergegeben.
Bei wissenschaftlichen Arbeiten ist man aber gehalten, nur Primärliteratur zu verwenden!
Ausnahmen:
- Wenn in einem Lehrbuch der Herausgeber des Lehrbuches seine eigene Lehrmeinung bzw. Forschungsergebnisse darstellt, die vorher nirgendwo anders veröffentlicht wurden, dann darf man diese Passagen zitieren.
- Ich nehme einmal an, dass der Lehrbuchautor ggf. zwei verschiedene Modelle Dritter vorstellt und deren Einsatzmöglichkeiten darlegt. Die Studierenden müssen das Modell, das sie verwenden wollen, vom Modell-Autor beziehend darstellen und auf diese Primärliteratur referenzieren; gern können sie aberergänzend schreiben und diskutieren, dass in Lehrbuch XYZ dieses Modell so und so bewertet und im Kontext mit zu benennenden anderen Modellen so und so für einsetzbar beschrieben wird. In diesem Fall verweisen sie dann auf diese Lehrbuchpassage.
- Wenn ein Handbuch (Beispiel: "Handbuch Medienethik" von Schicha / Brosda) faktisch ein "Sammelwerk" - zu erkennen an "(Hrsg.)" - ist, in demunterschiedliche Fachautoren aus ihren Forschungsbereichen, in denen sie auch sonst wissenschaftlich publizieren, Wesentliches oder Perspektivisches in ihren Beiträgen darlegen, können diese Beiträge wie die anderer Sammelwerke auch genutzt und zitiert werden.