Inwieweit darf ich aus einem Lehrbuch zitieren und diese Inhalte veröffentlichen?

1 Antwort

Ein Lehrbuch, Handbuch bzw. Kompendium ist nicht zitierwürdig.

Solche Werke zählen im Normalfall zur Gattung Sekundärliteratur: Es werden dort lediglich bzw. überwiegend Lehrmeinungen bzw. Ergebnisse anderer Wissenschaftler zusammengetragen und wiedergegeben.

Bei wissenschaftlichen Arbeiten ist man aber gehalten, nur Primärliteratur zu verwenden!

Ausnahmen:

  1. Wenn in einem Lehrbuch der Herausgeber des Lehrbuches seine eigene Lehrmeinung bzw. Forschungsergebnisse darstellt, die vorher nirgendwo anders veröffentlicht wurden, dann darf man diese Passagen zitieren.
  2. Ich nehme einmal an, dass der Lehrbuchautor ggf. zwei verschiedene Modelle Dritter vorstellt und deren Einsatzmöglichkeiten darlegt. Die Studierenden müssen das Modell, das sie verwenden wollen, vom Modell-Autor beziehend darstellen und auf diese Primärliteratur referenzieren; gern können sie aberergänzend schreiben und diskutieren, dass in Lehrbuch XYZ dieses Modell so und so bewertet und im Kontext mit zu benennenden anderen Modellen so und so für einsetzbar beschrieben wird. In diesem Fall verweisen sie dann auf diese Lehrbuchpassage.
  3. Wenn ein Handbuch (Beispiel: "Handbuch Medienethik" von Schicha / Brosda) faktisch ein "Sammelwerk" - zu erkennen an "(Hrsg.)" - ist, in demunterschiedliche Fachautoren aus ihren Forschungsbereichen, in denen sie auch sonst wissenschaftlich publizieren, Wesentliches oder Perspektivisches in ihren Beiträgen darlegen, können diese Beiträge wie die anderer Sammelwerke auch genutzt und zitiert werden.