Internet im Mehrfamilienhaus?

10 Antworten

Nein, der Vermieter macht sich nicht strafbar. Es gibt keine Rechtsvorschrift, die eine bestimmte Datenrate vorschreibt. Der Vermieter kann ja sowieso nicht zaubern. Die "Leitung", also der Kupferdraht, gehört zwar zum Haus. Ich bezweifle aber, dass es an diesen letzten Metern liegt. Der Vermieter ist kein Internetzugangsanbieter.

Es besteht kein Rechtsanspruch des Mieters auf eine schnelle Internetanbindung z.B. über einen Glasfaseranschluss.

Nö, ist es nicht. Du kannst dir nur eine alternative über einen Mobilfunk suchen.

Vielleicht ist es ein Grund für eine Mietminderung, würde ich aber bezweifeln.

Was hat der Vermieter damit zu tun wenn die Telekom keine verteilerstation in der Nähe aufstellt?

und 12 Mbit ist nicht soooo viel, aber auch nicht richtig langsam

Willkommen in Deutschland würde ich da einfach mal sagen.

Natürlich hast du keinen Anspruch auf schnelles Internet. In den Augen der deutschen Behörden ist 12 MBit/s eh schon schnell ...

Du könntest höchstens mit einem LTE Router nachrüsten. Das hat aber so seine eigenen Nachteile ... Da heißt es leider warten, bis Glasfaser ausgebaut werden kann oder umziehen.