Inhalt fehlt?

1 Antwort

Wenn du beim gewerblichen Händler gekauft hast, ist das zumindest sein Problem. Er wird sich mit der Post auseinandersetzen müssen, ob die Post das Paket zu unvorsichtig gehändelt hat, oder, ob das Paket unzureichend verpackt war. Als Kunde musst du aber nicht das Ende dieser Diskussion abwarten! Du hast Anspruch auf sofortige Ersatzlieferung. Oder eben Erstattung.

user81939393 
Fragesteller
 23.07.2023, 17:26

Danke! Hast du zufällig eine Rechtsgrundlage? Ich möchte gern dem Händler schreiben

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T3Fahrer  23.07.2023, 17:44
@user81939393

Eine Rechtsgrundlage kann ich leider gerade nicht aus dem Ärmel schütteln – wenn du zu dem Thema googelst, solltest du aber wohl was finden. Ich würde es aber erst mal freundlich machen und die juristische Keule vermeiden wollen, die meisten Händler sind da ganz kulant und entgegenkommend und machen da kein großes Ding raus, weil sie diese Probleme schon kennen. Wie es in den Wald hinein ruft... 😉

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