In wie weit sind meine Eltetn unterhaltspflichtig?
Szenario: Ich bin 17, bald 18. Wenn ich volljährig bin, muss ich aus psychischen Gründen hier ausziehen, sonst mach ich das nicht mehr lange. Die Entscheidungsgewalt darüber hab ich dann. Im Moment mache ich reguläres gymnasiales Abitur bis ich getade 19 werde.
Falle ich damit in einen Rahmen, in dem meine Eltern mir gegenüber monetär unterhaltspflichtig sind, auch wenn ich ausziehe? Oder können sie sich dem verweigern, da sie mir in der Theorie eine Unterkunft zur Verfügung stellen könnten/wöllten?
Meine Eltern sind getrennt, ein Elternteil ist definitiv bereit mir Unterhalt auszuzahlen. (Keine Ahnung, ob das einen Unterschied macht.)
Auf Grund der Dringlichkeit und mir fehlender Ahnung bezüglich rechtlichen Geschichten wäre ich unfassbar dankbar für hilfreiche Antworten oder Eigenerfahrungen. LG ;)
6 Antworten
In wie weit sind meine Eltetn unterhaltspflichtig?
Die Eltern sind bis zum Abschluss der ersten Ausbildung bzw. des Studiums unterhaltspflichtig. Dies aber auch nur, sofern du eine Ausbildung / Studium machst und diese durchführst. Wer zuhause sitzt und nichts macht, meint die nächsten 3 Jahre auf dem Sofa zu verbringen, hat keinen Anspruch auf Elternunterhalt. Die Zeit von Schule zur Ausbildung (oft 3-4 Monate) sind aber unterhaltspflichtig.
Soweit ich weiß, sind Eltern dazu verpflichtet, das Kind solange Finanziell zu unterstützen, wie es sich weiterbildet (Abi, Studium, etc.). Darüber hinaus, d.h. nach der Schule, haben die allerdings relativ wenig Verpflichtungen in die Richtung. Zumindest fallen mir gerade keine ein.
Deine Eltern sind insofern zu deinem Unterhalt verpflichtet, dass sie für deine Wohnung, deine Ernährung und deine Bekleidung sorgen müssen. In welcher Form sie das tun, ist ihre Entscheidung.
Sprich, solange deine Eltern dir eine Räumlichkeit zur Verfügung stellen (z.B. ein Zimmer in einer elterlichen Wohnung) und keine zwingenden Gründe dagegen sprechen diese wahrzunehmen, kommen deine Eltern ihren Pflichten nach.
Wenn du das aus persönlichen Gründen nicht in Anspruch nehmen möchtest, musst du nicht. Aber du brauchst nicht anzufangen, deine Eltern würden ihre Pflichten vernachlässigen.
Wenn es zwingende Gründe gibt, weshalb du das Wohnungsangebot deiner Eltern nicht wahrnehmen kannst, liegt der Fall anders. Beispielsweise, wenn dein Studium so weit entfernt stattfindet, dass du nicht von der elterlichen Wohnung aus pendeln kannst (achtung, der eine oder andere Sachbearbeiter sieht 2 h Pendelzeit als zumutbar an). Dann müssten dir deine Eltern irgendwie ermöglichen, vor Ort zu wohnen. Wahlweise in Form von Geld oder indem sie dir eine Wohnung zur Verfügung stellen. Und natürlich auch nur, soweit sie finanziell leistungsfähig sind - ist das nicht der Fall, solltest du aber Bafög bekommen.
Wenn ich volljährig bin, muss ich aus psychischen Gründen hier ausziehen, sonst mach ich das nicht mehr lange.
Dann solltest du das gutachterlich belegen können. Also zum Beispiel, dass mehrfache Misshandlungen deiner Eltern dir gegenüber dokumentiert sind und/oder du explizit deinen Eltern eine psychische Erkrankung verdankst. Wenn du da ausreichend Gutachten/Belege ablieferst, sollte es auch klappen, die Unmöglichkeit eines Wohnens bei deinen Eltern stringend zu begründen.
Die sind dann unterhaltspflichtig. Sie haben kein Aufenthaltsbestimmungsrecht und können damit auch nicht verlangen, dass du zuhause bleibst.
Natürlich können sie nicht verlangen, dass das Kind zu Hause wohnen bleibt.
Aber: Wenn die Eltern dem Kind einen Wohnplatz zur Verfügung stellen, den dieses Kind aus objektiver Sicht in Anspruch nehmen könnte, kommen die Eltern ihren Unterhaltspflichten nach. Sprich, in dem Fall bräuchte das Kind kein Geld zu fordern. Reines Privatvergnügen des Kindes, in derselben Stadt in eine andere Wohnung zu ziehen.
Genauso, wenn das Kind 500 km entfernt studiert: Statt Geld für die Miete zu überweisen, könnten auch die Eltern eine Wohnung, die sie zufällig dort haben, dem Kind zur Verfügung stellen.
(Natürlich kann das Kind entscheiden, an einem Ort zu studieren, an dem die Eltern keine Wohnung besitzen^^)
Hast du dazu ein Urteil oder einen anderweitigen Beleg zur Hand? Nicht aus Misstrauen, sondern weil mich das mal interessieren würde.
Es wird z.B. in diesem Artikel auf entsprechende Urteile verwiesen.
Ja sie sind Unterhaltspflichtig wenn du ausziehst. Allerdings du weißt die Mühlen der Justiz mahlen langsam, das kann etwas Zeit in Anspruch nehmen bis das auf dein Konto kommt solltest du vor Gericht müssen
Solange das Kind noch keine 25 ist und in irgendeiner Form einer Ausbildung nachgeht, bleiben die Eltern unterhaltspflichtig. Die Unterstützung muss nicht zwangsweise finanziell sein, sondern kann auch aus Naturalien bestehen, z.B. indem ein Zimmer in der elterlichen Wohnung zur Verfügung gestellt wird. Oder, wenn das Wohnen bei den Eltern nicht möglich ist (z.B. aufgrund der Entfernung), indem sie am Ausbildungsort des Kindes eine Wohnung zur Verfügung stellen.