in welche umkleiden gehen transgender?

Das Ergebnis basiert auf 10 Abstimmungen

in die normalen umkleiden 70%
anderes 20%
in die jeweils anderen umkleiden 10%

9 Antworten

In der Praxis orientiert sich wohl der Großteil der trans* Personen an ihrem sogenannten „Passing“, also als welches Geschlecht sie von außen wahrgenommen werden (häufig spielt dann auch der Stand einer medizinischen Transition eine wichtige Rolle). Das ist durchaus ein, seitens der trans* Person, sehr gut überlegtes Thema, da Diskriminierung oder Gewalterfahrungen gegen trans* Personen leider keine Seltenheit darstellen und sie sich durch Orte wie Umkleiden oder öffentliche Toiletten in vulnerablen Positionen befinden und dahingehend keine Konflikte riskieren möchten. Viele legen in solchen Situationen also extremen Wert darauf nicht als trans* gelesen zu werden. In manchen Einrichtungen, so zumindest bei den Schwimmhallen die ich kenne, gibt es zusätzlich noch unisex Kabinen oder Kabinen innerhalb der Männer- und Frauenumkleiden, die dann auch stark bevorzugt werden. Es gibt jedoch auch trans* Personen, die deswegen Situationen in denen man sich vor anderen umziehen müsste, aktiv vermeiden.

Du musst spezifischer sein, was du mit normale Umkleiden meinst. Die sollten einfach da hingehen, wo sie sich am wohlsten fühlen, und wo sie wissen, dass sie kein ignoranter Transphob rausschmeißen wird.

Krader303702  28.05.2022, 10:05

könnte für andere auch unangenehm sein wenn ein Mann der eigentlich nonbinär ist auf einmal in die frauenumkleide geht

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marlynator  28.05.2022, 10:38
@Krader303702

„Offene“ Gesamtumkleiden sind für die meisten Transmenschen sowieso unangenehm, sodass sie in einzeln abgesperrte gehen (ganz ehrlich, solche Einzelumkleiden ist sowieso jedem lieber). Da stören sie doch niemanden…

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Mein Freund,

der meint ein Mädchen zu seien was er halt biologisch nicht ist geht ganz normal in die mädchen umkleide auch beim schwimm Unterricht was alle in meiner klasse interessanter weise Tolerieren obwohö ich es als mädchen komisch fände wenn da einer mir zuschaut mit einem anderem geschlechts organ oder jemand mit einem anderem geschlechts organ in meiner umkleide ist.

Gruß aus dem A-Tal wie ichs immer nen

Vernichter

anderes

Da hin wo sie sich am sichersten/Wohlsten fühlen

in die normalen umkleiden

Das hängt vom rechtlichen Status hab.

Was in deinem Ausweis steht, ist auch gültig für die Umkleidekabine, die zu nutzen ist.

marlynator  20.05.2022, 13:22

Aber woher willst du wissen, wer welche Genitalien hat? Die Pässe werden ja nicht kontrolliert…

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Fuchsbutter  20.05.2022, 14:03
@marlynator

Es ist mir völlig egal, wer welche Genitalien hat. Ich habe nicht das Bedürfnis anderen Menschen in die Hose zu schauen.

Wer in seinem Ausweis im Pass eine Eintragung als Frau oder Mann hat, nutzt die entsprechenden Umkleiden.

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KarlKlammer  20.05.2022, 14:04

Im Personalausweis steht kein Geschlechtseintrag und niemand macht Passkontrollen vor Toiletten oder Umkleiden.

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Fuchsbutter  20.05.2022, 14:12
@KarlKlammer

Warum auch? Die Leute werden doch selbst wissen, in welche Umkleide oder Toilette sie gehören.

Die entsprechende Eintragung (z.B. im Geburtenregister) spielt ja nur im Falle einer Beschwerde eine Rolle.

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KarlKlammer  20.05.2022, 14:16
@Fuchsbutter

Was wäre eine entsprechende Beschwerde? Gibt es eine rechtliche Grundlage auf der so eine Beschwerde fußen würde?

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Fuchsbutter  20.05.2022, 14:18
@KarlKlammer

Gute Frage. Damit habe ich mich noch nicht beschäftigt. Theoretisch kann man sich ja über alles erstmal beschweren, bestimmt auch über eine (scheinbar) falsche Nutzung von Umkleidekabinen. Ich würde aber denken, dass das in erster Linie das Hausrecht der jeweiligen Einrichtung (Schwimmbad, Fitness-Studio, was auch immer) berührt, so dass die sich dann erstmal darum kümmern müssen.

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KarlKlammer  20.05.2022, 14:36
@Fuchsbutter

Hausrecht müsste in dem Fall natürlich so ausgeübt werden, dass der trans* Person keine Benachteiligung entsteht, denn das wäre nach AGG unzulässig.

Im Gegensatz dazu wäre es juristisch schwer eine objektivierbare Benachteiligung für eine dritte Person nur durch die Anwesenheit eines Körpers einer trans* Person darzulegen.

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Fuchsbutter  20.05.2022, 14:38
@KarlKlammer

Das sehe ich ganz genauso. Die reine Anwesenheit einer Person ist per se erstmal keine Belästigung für die anderen Anwesenden, da spielen ja noch mehr Faktoren mit rein.

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CarinaSchoppe  20.05.2022, 16:07
@KarlKlammer

Hausrecht bzw. Dem wie das Hausrecht. Die Geschlechterteilung unternimmt

Hausrecht unterteilt nach dem Geschlechtseintrag in der Geburtsurkunde wäre ne Möglichkeit

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KarlKlammer  20.05.2022, 16:22
@CarinaSchoppe

Hausrecht gibt es, ja. Aber das kann nicht einfach willkürlich genutzt werden. Davor schützt, wie bereits geschrieben, das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

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CarinaSchoppe  20.05.2022, 16:24
@KarlKlammer

Das wäre in dem genannten Fall jedoch gegeben. Da rein rechtlich immer noch falls nicht geändert das biologische Geschlecht eingetragen ist. Wenn da shausrecht sich also auf den rechtlichen Geschlechtseintrag bezieht gibt es dort zumindest keine Möglichkeit zu meckern. Sonst könnte man überall wo das rechtliche Geschlecht relevant wird meckern.

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KarlKlammer  20.05.2022, 17:16
@CarinaSchoppe

Was ist denn rechtliches Geschlecht? Mir scheint es, als würdest du den Geschlechtseintrag meinen. Der Geschlechtseintrag ist aber nicht Geschlecht und auch nicht im rechtlichen Sinne.

Geschlecht ist tatsächlich Geschlecht - Das sieht auch das Bundesverfassungsgericht so. Das BVerfG hierzulande ist die beste Adresse, wenn es um so Rechtsfragen zu Geschlecht geht. Da kannst du dir gerne 1 BvR 2019/16 aus 2017 durchlesen.

Hausrecht unterteilt nach dem Geschlechtseintrag in der Geburtsurkunde wäre ne Möglichkeit

Das ist nach §19 Abs. 1 AGG unzulässig. Geschlecht wie im AGG geschützt meint auch die geschlechtliche Identität - So die Gesetzesbegründung (Wille des Gesetzgebers) und so entschied auch der EuGH. Geschützt ist kein formeller Eintrag, sondern die psychische Konstitution und die selbstempfundene Geschlechtlichkeit einer Person.

Im Zweifelsfall müsste ein Gericht das Geschlecht einer Person prüfen. Kommt dir bekannt vor, oder? Ich würde so ein Verfahren aber gerne mal sehen. Ist halt die Frage ob sich da am TSG orientiert werden würde. Wahrscheinlich nicht, da die zwei Gutachten im deutschen Recht ein absolutes Novum sind und die Frage auch einfach mit einem Wisch auf dem F64.1G steht für das Gericht ausreichend geklärt sein dürfte.

Wenn sich aber nicht am TSG orientiert werden würde, ein Gericht aber im Namen des Volkes das Geschlecht der trans* Person anerkennt; dann würde das ja heißen, dass das TSG unnötig hohe Hürden stellt. TSG kaputt - Also dann überhaupt nicht mehr anwendbar. Im Grunde wie AG Münster 22 III 34/20 es ausführt.

Wie geschrieben, so ein Verfahren wäre spannend.

Und natürlich kann überall wo der Geschlechtseintrag relevant wäre gemeckert werden. Das BVerfG hat in 1 BvR 2019/16 darauf hingedeutet, dass es eine staatliche Erfassung von Geschlecht für verzichtbar hält.

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CarinaSchoppe  20.05.2022, 18:02
@KarlKlammer

Dann eben durch körperliche Merkmale. Sonst könnte ich okay bei mir jetzt nicht dann könnte xy ja sagen hey ich bin heute Mal mental ne Frau und ab in die Frauen umkleide. Irgendeine sinnvolle Trennung muss und wird es da ja geben bei Umkleiden Toiletten etc. Weil warum sonst meckern die Lehrer und Frauen Rum wenn der "junge" jetzt in ihre Umkleide geht wenns ja anscheinend erlaubt wäre da das mentale Geschlecht nirgends niedergeschrieben ist und ein Outing keine Pflicht ist kann es ja von jetzt auf gleich "gewechselt" werden.

Also was wäre denn die sinnvolle Unterteilung dahin gehend. Wie trennen denn Frauenhäuser und Frauengefängnissr zwischen Frau und Mann denn ich würde sagen jeder Sexualstraftäter würde gerne sagen ey ich bin jetzt Trans und ab zu den frauen

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