In einem Altersheim arbeiten mit 14?

2 Antworten

Um einen Nebenjob auszuüben musst Du mindestens 15 Jahre alt sein. Du darfst mit 14 Jahren per Gesetz keiner regelmäßigen Nebenbeschäftigung nachgehen. Ausnahmen sind Dinge, wie Zeitungen austragen.

Wenn Du dann 15 bist und Du das ehrenamtlich machen kannst, wären 5,80 EUR schon eine Menge Geld. Ehrenamt heißt ja in der Regel unentgeltlich.

pony  28.03.2024, 14:59
Du darfst mit 14 Jahren per Gesetz keiner regelmäßigen Nebenbeschäftigung nachgehen. Ausnahmen sind Dinge, wie Zeitungen austragen.

das ist falsch. es kommt drauf an, an welchen tagen, um welche uhrzeit und wieviele stunden pro woche.

zwei stunden wöchentlich sind meines wissens mit 12 oder 13 erlaubt.

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ChristianLE  28.03.2024, 15:10
@pony

Nein, nicht falsch.
Es gilt zunächst der § 5 JArbSchG, wonach die Beschäftigung von Kindern (also U15) im Grundsatz verboten ist.

Es gibt Ausnahmen, aber hierunter fallen leichte Tätigkeiten, die auch kindergeeignet sein müssen.

Welche Jobs das sind, findest Du unter § 2 der Kinderarbeitsschutzverordnung.

§ 2 KindArbSchV - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Jobbe mal ein paar Tage in einem Altenheim und Du wirst feststellen, dass das überhaupt nicht Kindergeeignet ist.

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Truemmerliese02  28.03.2024, 15:21
@pony
das ist falsch. es kommt drauf an, an welchen tagen, um welche uhrzeit und wieviele stunden pro woche.

Na da bin ich mal auf deine Quelle gespannt....

aber eh du suchst: Du hast Unrecht. Du kannst Zeitungen austragen, aber nicht im Altersheim arbeiten.

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https://schuelerjobs.de/ratgeber/jugendarbeitsschutzgesetz

Evtl. wäre diesbzgl. z. B. mit den Leuten dort Mensch-ärgere-dich-nicht zu spielen ok, aber ob die dafür bezahlen wollen? Dann eher in der Küche z. B. beim Abwasch helfen, aber das könnte mit deinen Schulzeiten kollidieren.

notting

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung