Im Winter beschlagen die Fenster, MUSS der Vermieter die Fenster austauschen?

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Wenn es nirgens reinregnet, liegt es wohl am Heiz-/Lüftungsverhalten. Sobald der von Temperatur und Luftfeuchtigkeit der Raumluft abhängige Taupunkt an Bauteilen im Raum unterschritten wird, schlägt sich dort Feuchtigkeit nieder; die Feuchte kondensiert aus. Wenn das die Fenster sind, ist das nicht besonders problematisch.

Im Gegenteil : Das Fenster dient als Indikator und rät Dir zum lüften. Und Du kannst die Feuchtigkeit abwischen. Sind es aber z.B. schlecht isolierte Aussenwände, oder in Folge von Kipp-Lüftung ausgekühlte Fensterlaibungen, bleibt der Kondensatausfall lange Zeit unentdeckt. Schimmel droht.

Leider immer wieder ein viel diskutiertes Thema. Ich habe daher mal ein allgemein gültigen Tipp verfasst: http://www.gutefrage.net/tipp/schimmel-vorbeugen-und-beseitigen

Yorgos  22.11.2011, 16:34

Danke für's Sternchen!

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nein muß er nicth dazu gibt es auch diverse Gerichtsurteile. Und auch mit neuen Fensten kann das Problem weider auftreten. Gruß

Theo

Sobald es gesundheitsschädigend wird (Schimmel) ist der Vermieter verpflichtet etwas zu tun.

Wir haben das Problem auch oft. Ich habe mir hierfür einen elekt. Heizstrahler geholt, mit dem ich die gesamte Feuchtigkeit trockne - aber das kostet natürlich gut Strom!

Leider nein. (Google mal Gerichtsurteile).

Was ihr noch machen könnt, ist einen Raumentfeuchter aufzustellen und Handtücher aufs Fensterbrett legen, dass die Feuchtigkeit aufsaugt.

Ansonsten bleibt euch letztendlich nur der Auszug.

Das Beschlagen allein reicht nicht um den Vermieter ins Solpern zu bringen,aber sofern sich Wasser niederschlägt,dann kann der Vermieter schon ins Schwitzen gebracht werden. Siehe mal nach unter www bundesgerichtshof de da wirst du schon passendes dazu finden