Im Auftrag von einer Freundin für die neue Wohnung Schlüssel abgeholt?

5 Antworten

Der Mietertrag besteht zwischen dem Vermieter und Deiner Freundin.

Du hast im Auftrag Deiner Freundin die Schlüssel übernommen.

Wo siehst Du das Problem?

Hallo 4l3xx,

du solltest dir sorgfältig überlegen, warum du dir solche Gedanken machst.

Du hast die Übergabe der Wohnung für deine Freundin vorgenommen und den Schlüssel übernommen. Und du hast doch alles richtig gemacht!

Ich vermute, dass du beruhigt sein wirst, wenn du dich jetzt mit deiner Freundin per Mail oder telefonisch austauschst.

Lass dir doch auch von ihr sagen, dass du alles richtig gemacht hast!

Sie wird dir dankbar sein.

Bleib mal locker, da wird dir keiner einen Strick draus drehen, solange du deiner Freundin die Schlüssel gibst und das auch schriftlich festhältst. Aber wie wenig Vertrauen hast du bitte in deine Freundin? Da würde ich mir mal Gedanken machen..

Ich denke, du machst dir zu viele Gedanken. Warte einfach, bis sie aus dem Urlaub kommt, geb ihr den Schlüssel dann fällt dir der Stein aus dem Herzen. Bist bestimmt nicht der Einzige, der mal einen Schlüssel entgegennimmt. Also kein Kopf machen.

Wenn du nach bestem Wissen und Gewissen freundschaftlich - also ohne Geld - jemandem einen Gefallen tust, dann haftest du sehr begrenzt bis null.

Es gibt keinen realistischen Grund, weshalb du dir da solche Gedanken machen müsstest.

Ausserdem hast du alle vernünftigen Massnahmen ergriffen, um Probleme auszuschliessen (Fotos).