Ignorieren es Polizisten außerhalb ihrer Dienstzeit einfach, wenn sie Zeuge von Straftaten werden oder ist der intrinsische Antrieb dann doch zu stark?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein Polizist ist eigentlich immer im Dienst und darf bei einer Straftat nicht wegsehen, ob sich auch wirklich alle daran halten, wage ich aber mal zu bezweifeln.

Polizisten schieben immer eine große Zahl an Überstunden vor sich her und sind bestimmt heilfroh, wenn sie wirklich mal Dienstfrei haben und ausspannen können. Ich denke, dass sie deshalb bei kleineren Delikten auch mal wegsehen.

Polizisten sind rund um die Uhr im Einsatz1. Bei schweren Straftaten müssen Polizisten grundsätzlich einschreiten, egal ob sie gerade im Dienst sind oder nicht2. Das Gesetz sieht vor, dass der Beamte seine Arbeit während der Dienstzeit mit voller Bereitschaft als eine seiner Beamtenpflichten erfüllen muss3. Der veraltete Gedanke, dass ein Beamter sich immer im Dienst befindet, ist in der Zivilbevölkerung noch immer weit verbreitet, aber das Bundesverwaltungsgericht hat diese These erneut bestärkt4.

Andreas490  24.03.2024, 09:01

Herzlichen Dank für das Sternchen.

0

Ein Polizeibeamter der Kenntnis von einer Straftat bekommt, muss diese zur Anzeige bringen. Egal ob es im oder außerhalb des Dienstes ist.

HfPol110  22.03.2024, 23:48

Nö muss er nicht.

1
Kelrycorfg  23.03.2024, 04:47
@HfPol110

Jopp, muss er wohl.

https://www.n-tv.de/ratgeber/Was-duerfen-Polizisten-nach-Feierabend-article12845641.html

Ein Verbrechen versetzt den Polizisten automatisch wieder in den aktiven Dienst. Und bei Straftaten hat er auch außerhalb seiner Dienstzeit ein gewisses Maß an Nachforschungsverantwortung.

Asilida hat grundsätzlich Recht, wenn es um sogenannte Offizialdelikte geht oder Verbrechen (Straftaten die im Bereich von 1 Jahr Freiheitsstrafe oder höher liegen).

Jeder Kleinigkeit muss der Polizist aber nicht nachgehen, auch nicht den Moralapostel spielen, und Antragsdelikte können ihm auch egal sein nach Feierabend. Dafür sind seine Kollegen im Dienst da.

1
HfPol110  23.03.2024, 08:47
@Kelrycorfg

Ein Offizialdelikt ist ein Verbrechen. Diebstahl ist ein Offizialdelikt, hat aber nichts mit einem Verbrechen zutun.

Polizeibeamte müssen bei schweren Straftaten und das sind eben Verbrechen einschreiten und zumindest den Notruf wählen. Mehr wird nicht verlangt, denn ohne Waffe etc. kann man auch gar nicht mehr verlangen.

0
Kelrycorfg  23.03.2024, 13:36
@HfPol110

Die Definition von Antrags- und Offizaldelikt hat nicht nur mit Straftaten zu tun (das ist korrekt, was du sagst), sondern findet auch bei Ordnungswidrigkeiten Anwendung. Es heißt einfach, diese Tat muss von Amts wegen verfolgt werden bei bekanntwerden, die Anzeige erfolgt also über den Polizeibeamten.

Ich glaube, die meiste Verwirrung stiftest du mit dem Wort "Verbrechen". Per se sind alle Verbrechen Straftaten, nur in besonders schwerem Fall. Aber nicht jede Straftat ist gleich ein Verbrechen.

Wir meinen, glaube ich, alle am Ende dasselbe, also du, Asilida und ich, wenn es darum geht wann ein Polizist außer Dienst aktiv handeln muss und wann nicht (wie auch immer die Aktion aussieht, die in diesem Fall angemessen ist, das sind alles Einzelfallsituationen, aber wegsehen darf er nicht, weil er sich sonst rechtlich angreifbar macht). Im Grunde genommen sind wir uns einig.

Da das ganz selbst auch etwas juristisch schwammig ist, es also viel Grauzone und eigenen Ermessensspielraum gibt, gibt es ohnehin keine perfekte Antwort.

0

Das hängt bei "Kleinigkeiten" von der Persönlichkeit der einzelnen Polizisten ab, sowie auch von ihrer momentanen Belastung und Laune und auch davon, ob ein Täter oder eine Täterin sympathisch erscheinen. Aufwand und Nutzen spielen auch eine Rolle.

Polizisten sind gesetzlich verpflichtet, auch außerhalb ihrer Dienstzeit Straftaten zu verfolgen.

HfPol110  22.03.2024, 23:42

Nö, sind sie nicht.
Nur bei Verbrechen.

1
Asilida  23.03.2024, 00:12
@HfPol110

Bei Ordnungswidrigkeiten können sie ignorieren, nicht bei Straftaten.

1
Kelrycorfg  23.03.2024, 05:06
@Asilida

Verbrechen sind besonders schwere Straftaten. Es gibt aber auch Straftaten die Polizisten außer Dienst ignorieren dürfen (mindere Straftaten die bspw. Antragsdelikte sind).

Die Grenze ist etwas schwammig, wo es anfängt, dass ein Polizist was machen muss. Denn auch bei Offizialdelikten gibt es Dinge die nicht in die Zuständigkeit eines Polzisten fallen die im Feierabend sind.

Den Link von NTV den ich gefunden habe erklärt es eigentlich ganz gut. Straftaten ab einer Freiheitsstrafe von ungefähr 1 Jahr sind schwere Straftaten und versetzen einen Polizisten in den aktiven Dienst, auch im Feeierabend oder Urlaub. Das darf er nicht ignorieren.

0
HfPol110  23.03.2024, 08:44
@Asilida

Nö, ist halt einfach eine falsch Info. Wurde dir unten ja schon erklärt.

0

Die meisten juckt das nicht die Bohne. Sind ja froh nicht schaffen zu müssen.