Ich habe gerade eine Frau aus dem Zug herausgeschubst?

7 Antworten

Jemand, der "sehenden Auges" oder vorsätzlich einen Zusammenstoss verursacht, kann nicht im Recht sein, solange er diesem hätte vermeiden können.

Die Verkehrsregel besagt aber tatsächlich, erst aussteigen, dann einsteigen. Das Wahl der Mittel ist die Sprache, um Regeln untereinander abzustimmen.

Genau - und da rechtfertig sich durchaus eine Körperverletzung. Unverschämt, wie die sich verhalten hat. Mann wird sich doch noch wehren dürfen. *Ironie off*

Auch wenn Du recht damit hast, dass Fahrgäste zuerst aussteigen sollen, hast Du kein Recht, das mit Gewalt durchzusetzen.

Selbst schuld, ne anzeige wird dir wegen nen schubser nichr drohen