Ich habe gerade eine Frau aus dem Zug herausgeschubst?
Folgendes Problem, wir waren alle an aussteigen als der Zug am Bahnhof ankam und dort hatte sich schon eine beträchtliche Menschen Menge versammelt und wir gingen dann nach der Reihe von Zug raus, plötzlich versucht ne Frau aufdringlich ins Zug reinzukommen während wir am aussteigen sind und ausgerechnet kommt sie dirklekt vor mich hin und ich war so wütend auf sie, so daß ich ununterbrochen weitergelaufen bin und dabei habe ich sie wieder grob herausgestoßen und sie daraufhin so "Aua!" Und ich bin dann einfach weiter gegangen...
Jedenfalls wollte ich wissen ob ich nicht da im Recht bin? Ich meine, die können doch nicht die Leute, die gerade aussteigen wollen wieder in den Zug Drängen sondern haben zuerst abzuwarten bis alle ausgestiegen sind nicht wahr?
7 Antworten
Jemand, der "sehenden Auges" oder vorsätzlich einen Zusammenstoss verursacht, kann nicht im Recht sein, solange er diesem hätte vermeiden können.
Die Verkehrsregel besagt aber tatsächlich, erst aussteigen, dann einsteigen. Das Wahl der Mittel ist die Sprache, um Regeln untereinander abzustimmen.
Ihr beide habt euch falsch verhalten
Genau - und da rechtfertig sich durchaus eine Körperverletzung. Unverschämt, wie die sich verhalten hat. Mann wird sich doch noch wehren dürfen. *Ironie off*
Auch wenn Du recht damit hast, dass Fahrgäste zuerst aussteigen sollen, hast Du kein Recht, das mit Gewalt durchzusetzen.
Selbst schuld, ne anzeige wird dir wegen nen schubser nichr drohen