Ich habe Angst vor Knast?

Support

Hallo Hallohallo655,

Deine Situation klingt für mich sehr besorgniserregend. Sprich bitte unbedingt mit einem Menschen darüber, dem Du vertraust! Das kann ein guter Freund, ein Verwandter oder zum Beispiel auch eine Vertrauensperson aus der Schule sein.

Du kannst Dich zudem jederzeit an die Telefonseelsorge wenden. Dort ist rund um die Uhr jemand erreichbar und Du hast die Möglichkeit, ein anonymes und vertrauliches Gespräch zu führen: 0800/1110111 oder 0800/1110222 (gebührenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz).

Auf der Webseite der Seelsorge kannst Du auch chatten, falls Du das lieber möchtest: http://www.telefonseelsorge.de/

Das Wichtigste ist jetzt: Überstürze nichts! Tu nichts, was  Dich in Gefahr bringt und was Du nicht rückgängig machen kannst!

An den Beiträgen anderer beobachten wir, dass es vielen Menschen sehr ähnlich wie Dir geht. Du bist nicht alleine; es gibt immer einen Weg in eine bessere Situation. Oft braucht man nur jemanden, der einem hilft, ihn zu finden. Rede deshalb schnell mit jemandem über Deine Gedanken und gib niemals auf! 

Auf dieser Seite https://www.gutefrage.net/aktionen/suizid-hilfe-bei-selbstmordgedanken/ haben wir für Dich weitere wichtige Hotlines, Links und Tipps zusammengestellt.

Viele GrüßeKlaus, Support10 von gutefrage

3 Antworten

Jugendarrest in Deutschland

Die wichtigsten Unterschiede zur Jugendstrafe:

  • Der Jugendarrest kann maximal bis zu vier Wochen verhängt werden während bei einer Jugendstrafe mindestens sechs Monate verhängt werden und das Höchstmaß einer Jugendstrafe bei Jugendlichen zehn Jahre beträgt; bei Heranwachsenden beträgt das Höchstmaß unter bestimmten Voraussetzungen 15 Jahre.

Arten des Jugendarrests

In der (Fach-)Praxis wird zwischen mehreren Arrestarten unterschieden. Die folgenden Begriffe finden sich zwar so nicht im JGG, werden aber häufig in der Praxis sowie in den Medien verwendet:

Urteilsarrest. Der Urteilsarrest wird per Gerichtsurteil verhängt, als Folge/Reaktion auf eine Straftat. Der Arrest kann als Freizeit-, Kurz- oder Dauerarrest verhängt werden. Freizeitarrest beträgt in der Regel ein bis zwei Freizeiten. Unter einer Freizeit wird meist das Wochenende verstanden, weshalb auch oft von Wochenendarrest gesprochen wird. Kurzarrest wird statt des Freizeitarrests verhängt, wenn der zusammenhängende Vollzug aus Gründen der Erziehung zweckmäßig erscheint und weder die Ausbildung noch die Arbeit des Jugendlichen beeinträchtigt werden. Er kann bis zu vier Tage verhängt werden. Der Dauerarrest beträgt zwischen einer und vier Wochen.

Ausführliche Informationen findest du hier:

https://www.dji.de/ueber-uns/projekte/projekte/arbeitsstelle-kinder-und-jugendkriminalitaetspraevention/jugendarrest-in-deutschland/rechtliche-grundlagen.html#:~:text=Der%20Jugendarrest%20kann%20maximal%20bis,unter%20bestimmten%20Voraussetzungen%2015%20Jahre.

Du schreibst:

 ich habe am 22.04 wieder Gericht Termin wegen Schwarzfahren von letzten Jahres....

Und was ist mit dem Betrug?

 jetzt kommt noch Betrug dazu weil ich Geld gebraucht habe um zu überleben

Finanzielle Probleme können doch keine Rechtfertigung dafür sein, einen anderen betrügen zu können.

Wenn du mittellos bist, ist das Sozialamt zuständig.

Jugendarrest ist kein Knast, da wird sich mehr um dich gekümmert. Es ist mehr ein Ordnungsgong, der deutlich machen soll, dass es so nicht weiter geht.

Außerdem kannst du dich an die Jugendgerichtshilfe wenden, genau dafür sind die da. Die können mit dir besprechen, welche Maßnahmen es gibt und welche Hilfe du brauchst und geben das dann ans Gericht weiter.

Denk dran: im Jugendstrafrecht geht es nicht in erster Linie um Bestrafung sondern um Erziehung bzw. Hilfe.

Wende Dich an eine Beratungsstelle vor Ort, wenn Du sonst niemanden zum Reden hast.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.