Ich bin wegen zwei Bedrohungen aus meiner Wohnung gezogen ohne zu konkretisieren woher sie kam, was denkt ihr dazu?

superseegers  06.06.2025, 16:52

Deine "Frage" ist vollkommen unverständlich. Was ist passiert, was möchtest Du wissen?

Anonymous1213 
Beitragsersteller
 06.06.2025, 16:56

Meine Frage ist, ob man versteht, dass ich mit den Bedrohungen Notarzteinsätze meinte, obwohl ich die Bedrohungen nicht als Notarzteinsätze beschrieben habe?

4 Antworten

Von Experte bwhoch2 bestätigt

Du kannst ausziehen, wann immer du willst. Begruenden musst du das gegenueber niemanden.

Aber natuerlich musst du weiter Miete und Betriebskosten zahlen, bis das Mietverhaeltnis durch Kuendigung oder Aufhebungsvertrag beendet ist. Eine fristloese Kuendigung - etwas in der Art koenntest du hier meinen - duerfte jedoch kaum zulaessig sein.


bwhoch2  06.06.2025, 16:50

Das wäre nur möglich, wenn aufgrund einer konkreten Bedrohung durch eine bestimmte Person das weitere Wohnen in dem Haus für Dich nicht mehr zumutbar wäre.

So, wie Du das schilderst, wurdest Du tatsächlich nicht selbst bedroht, sondern betroffen war Dein Nachbar. Natürlich ist es verständlich, dass Du selbst nun auch Angst hast, aber auch dass Dein Vermieter Deine Angst für völlig unbegründet hält.

Wegen dieser Angst bist Du aus der Wohnung ausgezogen, was aber nicht bedeutet, dass Dein Vermieter keinen Anspruch mehr auf Deine Miete hat so lange, bis die Kündigungsfrist abgelaufen ist.

Bist Du nur ausgezogen oder hast Du auch schriftlich gekündigt?

Wenn schriftlich gekündigt, fristlos oder mit normaler Frist oder beides?

Man versteht dein Kauderwelsch immer noch nicht und es wird auch nicht besser, indem du es immer wieder postest.

Ich würde nie im Leben wegen Notarzteinsätzen in der Nachbarschaft die Wohnung wechseln!