Bin in Deutschland geboren, besitze den unbefristeten Aufenthaltserlaubnis, lebe aber seit 5 Jahren in der Türkei. Kann ich wieder nach Deutschland einreisen?

4 Antworten

Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis gibt es seit dem 01.01.2005 nicht mehr. Es gilt heute die Niederlassungserlaubnis.

Gemäß § 51 Abs. 1 des AufenthG erlischt der Aufenthaltstitel eines rechtmäßig in Deutschland lebenden Ausländers z.B. dann, wenn

- der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist (§ 51 Abs. 1, Nr. 6);

- wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist (§51 Abs. 1, Nr. 7).

Wenn du also vor 5 Jahren in die Türkei zugekehrt bist und ohne behördliche Genehmigung diese Reise angetreten hast, dann ist jeder Titel erloschen. Du kannst daher nur mit Visa wieder einreisen.

AlbayrakF 
Fragesteller
 12.04.2017, 16:32

ich bin aber bis 2012 Mai mit mein Reisepass Unbefristeten Aufenthaltserlaubnis mehrmals im Jahr in die Türkei gereist. Da hat kein Zoll Beamter am Flughafen Bemerkung gemacht.

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warum solltest Du nicht nach Deutschland zurück kommen können? Deutschland ist halt keine Diktatur! Hier gelten die Gesetze und nicht die Meinung einer Person... von daher- überflüssig die Frage... 

Karl37 hat vollkommen recht. Der Titel ist erloschen.

Es besteht keine Erlaubnis mehr für Deutschland. Und ein Visum ist nötig. um einzureisen. Ich kenne mehrere Personen, die das nicht wussten, über ein halbes Jahr in Südamerika waren, und dann nicht mehr nach Deutschland einreisen konnten. Darunter meine Schwägerin, die mit einem Deutschen verheiratet war. 

Und. Was hat das mit Zöllnern zu tun? Die sind für Waren und Geldtransport und für Drogen an den Grenzen zuständig, nicht für Aufenthaltserlaubnisse. 

Wenn Du die unbefristete Aufenthaltserlaubnis hast, natürlich. Dafür ist die ja erteilt worden.

AlbayrakF 
Fragesteller
 12.04.2017, 15:24

Ich bin aber die letzten 5 Jahre nicht eingereist 

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wfwbinder  12.04.2017, 19:09
@AlbayrakF

Muss diese Aufenthaltserlaubnis denn alle paar Jahre erneuert werden?

Die ist doch im Pass fest drin und gilt unbefristet.

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Ken94  12.06.2017, 00:15

Wer einen Aufenthaltstitel (befristet/unbefristet) besitzt, darf sich in Deutschland aufhalten. Wenn ein Ausländer seit mehreren Jahren seine Existenz in einem anderen Land aufgebaut hat und seinen Bezug zu Deutschland verloren hat, erlischt der Aufenthaltstitel nach 6 monatiger Aufenthalt im Ausland, vorausgesetzt ohne Genehmigung der deutschen Behörden. Es spielt keine Rolle, ob der Aufenthaltstitel unbefristet galt. Er ist erloschen.

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