Hund nach falschem Kaufvertrag/schenkung zurückbekommen?

5 Antworten

Nach meiner Auffassung war der Hund nicht Eigentum Deines (Ex-)Partners, er hätte den Hund weder veräußern noch verschenken dürfen und ist daher dafür zu belangen.

Da ich aber bei der Übergabe nicht dabei war, wäre das auch nicht rechtskräftig.

Müsste man schauen, ob der Hund 'abhandengekommen' ist. Wenn nicht, dann haben die Empfänger ggf. gutgläubig Eigentum an dem Hund erworben, auch wenn der unberechtigte Mann ihn übergeben hat.

Da er hinterher schon da war und ich den neuen Besitzer dass auch nicht antun wollte wollte ich schweren Herzens versuchen die ganze sache ruhen zu lassen und damit abzuschließen obwohl ich ihn die ganze zeit wieder haben wollte.

Auch da ist fraglich, ob du das ggf. gegenüber den neuen Besitzern geäußert hast. Wenn du das getan hast, dann kann es sein, dass du nachträglich deine Einwilligung als Berechtigter gegeben hast. Die kann das Rechtsgeschäft eines Unberechtigten auch wirksam werden lassen.

Jetzt ist meine Frage ob irgendjemand einen Tipp für mich hat, schonmal vielleicht sogar in so einer ähnlichen Situation war und wie das ganze rechtlich aussehen würde ?

Je nachdem wie lange der Hund schon dort ist, würde ich ggf. mit der Sache abschließen. Wenn er sich dort schon eingelebt hat, dann wäre es für den Hund ggf. nicht angenehm wieder aus diesem Umfeld gerissen zu werden.

Das ist unabhängig von der rechtlichen Situation, die ich auf Basis der Angaben nicht beurteilen kann und möchte. Da geht es mir einfach um den wichtigsten Punkt (der auch dir sicher am Herzen liegt), nämlich das Wohl des Hundes.

Ansonsten steht dir natürlich frei straf- und zivilrechtlich gegen deinen Ex vorzugehen, wenn du das möchtest. Wäre in meinen Augen aber nicht die beste Option. Da würdest du nur Geld, Zeit und Nerven reinstecken und dich am Ende länger an der Sache aufreiben als es vermutlich gut wäre. Besser ist es in solchen Fällen wohl einfach mit der Sache abzuschließen, auch wenn es schwerfällt. Alles Gute :)

Wenn du den jetzigen 1000 Euro bietest werden sie ihn dir bestimmt zurückverkaufen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

luibrand  12.04.2025, 08:57

Der Hund ist nicht deren Eigentum, der Kaufvertrag ist nichtig. Die jetzigen Besitzer sind zur Rückgabe verpflichtet (bei Ausgleich der angelaufenen Kosten).

Orakeldebakel  12.04.2025, 09:37
@luibrand

Dann muss aber der Mann noch wegen unterschriftenfälschung angezeigt werden und was weiß ich was alles. Ich würde geld hin ballern mit nem neuen vertrag und fertig

Orakeldebakel  12.04.2025, 09:59
@luibrand

Ja deshalb ja geld auf den Tisch und fertig. Wenn das über das Gericht geht dauert es Jahre bis sie ihn wieder hat. Ich weiss nicht ob sich das lohnt bzw wie viel Restlaufzeit der noch hat

  1. Dein Mann hatte kein Eigentum am Hund (sofern der Hund rechtlich dir gehörte – also du in den Papieren standest, du ihn angemeldet hattest, du ihn gekauft oder übernommen hast etc.).
  2. => Er durfte ihn nicht verkaufen oder verschenken.
  3. Die Unterschrift, die er verwendet hat, war nicht von dir autorisiert.
  4. => Das kann unter Umständen Urkundenfälschung oder Betrug sein. Gerade wenn er sie gegen deinen Willen verwendet hat, um etwas durchzusetzen, was du explizit abgelehnt hast (Abgabe des Hundes).
  5. Der Kaufvertrag mit 0,01€ ist rechtlich sehr wackelig.
  6. Du hast recht: Es sieht eher nach einer Schenkung aus – und auch nur, wenn du selbst zugestimmt hättest oder aktiv übergeben hättest.
  7. => Ohne deine Zustimmung keine gültige Schenkung.
  8. Die neuen Besitzer sind formal zwar im Besitz des Hundes – aber nicht automatisch auch rechtlich Eigentümer, wenn der „Verkäufer“ (dein Mann) dazu gar nicht befugt war.

Option 1: Anwaltliche Beratung einholen (dringend empfohlen).

Ein Anwalt für Zivilrecht oder Tierrecht kann sich genau anschauen:

  • Wem der Hund rechtlich gehört(e)
  • Ob die „Schenkung“ oder der Verkauf gültig war
  • Ob du den Hund zurückverlangen kannst

Option 2: Strafanzeige prüfen.

Wenn du den emotionalen Kraftaufwand aufbringen kannst, wäre auch eine Strafanzeige gegen deinen Mann denkbar – wegen Urkundenfälschung, ggf. Unterschlagung, je nachdem was nachweisbar ist. Das kann Druck ausüben – auch auf die neuen Besitzer, falls du lieber den Weg einer Einigung suchst.

Option 3: Zivilrechtlicher Weg (Herausgabeklage).

Du könntest versuchen, den Hund auf dem zivilrechtlichen Weg zurückzufordern (über eine sogenannte Herausgabeklage nach § 985 BGB). Dafür musst du beweisen, dass du Eigentümerin bist – was aber in deinem Fall mit Papieren, Anmeldung, Besitzhistorie gut möglich sein könnte.

"Zwischenzeitlich getrennt" heißt ihr seid wieder beisammen? Und das nach der Aktion von ihm? Völlig unverständlich für mich.

Ich denke es wird schwirig zu beweisen, dass dein Mann die Unterschrift raufgefakt hat auf den Vertrag. Ich würde mich bei einem Anwalt beraten lassen.