Hund auf Gemeinschaftsgrundstück?
Hallo zusammen,
ich wohne auf einem Gemeinschaftsgrundstück. Es gibt zwei Häuser und eine gemeinsame Grünfläche. Die Miteigentümerin des Grundstücks hat sich nun ohne mich in vor hinein zu infromieren einen mittelgroßen Hund angeschafft. Grundsätzlich habe ich nichts gegen Hunde, ich traue ihnen nur nicht all zu sehr da ich als Kind ein schlimmes Erlebniss mit einem Hund hatte der mich eigentlich lange kannte. Der Hund der Miteigentümerin hatte wohl eine nicht sehr gute Vergangeheit und ist daher Verhaltensauffällig. Die Miteigentümerin lässt ihn frei im Garten rennen und jedes mal wenn ich in den Garten gehe, werde ich angegriffen... Der Hund rennt zu mir, bellt mich an, knurrt und versucht nach mir zu schnappen. Auch auf rufen der Miteigentümerin reagiert er nicht. So reagiert er nicht nur bei mir, sondern auch bei meinen Freunden bzw. bei dem Hund unbekannten Personen. Gebissen wurde ich zwar noch nie, aber meinen Freund hat der Hund in die Hand gezwickt. Nun lässt die Miteigentümerin nicht mit sich reden... da wir kein gutes Verhältniss haben, freut sie sich regelrecht das ich mich nun nicht mehr in den Garten traue. Als sie von Fremden auf die Verhaltensauffälligkeit ihres Hundes angesprochen wurde und ihr geraten wurde mit dem Hund eine Hundeschule zu besuchen meinte sie nur "das brauche sie nicht da sie ja eine gute Hundehaftpflichtversicherung hätte". Meine Frage ist, wie verhält sich hier die Rechtslage? Es muss doch möglich sein das ich wieder meinen Garten bzw den Zugang zum Gartenhaus nutzen kann ohne jedes mal dem Hund begegnen zu müssen? Ich würde sogar zu Gunsten des Hundes auf die Grünfläche verzichten, wenn da ein Zaun gezogen würde und der Hund dahinter wäre. So könnte ich wenigstens in Sicherheit mein Fahrrad aus dem Gartenhaus holen. Kann man so etwas Einklagen? Welche Chancen hat man vor Gericht? Und würde eine Hundehaftpflicht tatsächlich bezahlen wenn ein freilaufender, "schwieriger" Hund jemanden auf seinem eigenen Grundstück beisst? Das ist doch eigentlich fahrlässig... Für ein paar Infos wäre ich sehr dankbar.
9 Antworten
Melde die Frau beim Amt. Sage der Hund hat dich angegriffen und du fühlst dich bedroht. Sie werden ihr verbieten den Hund frei laufen zu lassen. Ich nehme an, sie wird sich daran nicht halten. Geh wieder zum Amt und dann bekommt die Frau echte Probleme... Am Besten du protokollierst alles, sorgst dafür dass du auch Zeugen hast, die sehen, wie issozial sich die Frau verhällt.
Denk einfach dran, der Hund kann nichts dafür, der kann einem Leid tun! Bei einer schlechten Vergangenheut auch noch bei einer arroganten, ignoranten Kuh, ohne Sinn und Verstand für Hunde gelandet zu sein... :(
Sie hat nicht das Recht, sich einfach einen Hund anzuschaffen, ohne sie zu Fragen, ich denke vor Gericht würde das Urteil gut für sie ausfallen, nicht zuletzt, weil sich ihre Nachbarin verweigert hat auf sie zu hören oder weil sie Vergnügen zeigt, wenn der Hund sich aggresiv ihnen gegenüber verhält. Ich denke aber dennoch, dass es ein großer Schritt wäre zum Gericht zu gehen, ich denke die beste Lösung wäre, sich auf einen Zaun zu einigen, anstatt ganz auf die Grünfläche zu verzichten, falls sich das einrichten lässt.
das ist schon sehr ärgerlich von solchen unfähigen Hundebesitzern zu hören.
Was die Haftpflicht angeht, kommt es auf die Versicherung an, die meisten zahlen in diesem Fall.
Da dein Alltag durch die Situation stark beeinträchtigt ist, sehe ich für dich sehr gute Chancen. Aber bis es soweit überhaupt kommt habt ihr schon sehr viel Zeit, Nerven und Geld investiert.
soweit ich weiß, sind das Einzelfall Entscheidungen.
Habt ihr denn so was wie eine Gemeinschaftsordnung?
Wenn der Hund Menschen verletzt und bissig ist. Muss so ein Biss ärztlich dokumentiert werden.
Und ich würde es zur Anzeige bringen,heißt zur Polizei und Ordnungsamt.
Bitte auch mit zeugen,Fotos oder der gleichen.
Wenn du Glück hast bekommt der Hund eine Maulkorb und Leinenplficht, wie das allerdings auf dem ruhenden Grundstück zu Händeln ist kann ich nicht sagen.
Ihr seid Eigentümer,die anderen Miteigentümer. Wie ist das geregelt wer hat da überhaupt das sagen?
Jeder 50:50 ?
Wenn ja ,würde ich die Sache mit dem Zaun, mit einem Anwalt regeln. Machen sie nicht mit,so hagelt es Anwaltsbriefe.
nun grundsätzlich hat sie nicht einfach das Recht sich einen Gemeingefährlichen Hund anzuschaffen, welcher dir eine Bedrohung darstellt, du kannst mal mit einer Ansprechsperson reden, wobei aber sollte das nicht helfen, du dich an die Polizei wenden kannst und der Hund eventuell einen Maulkorb tragen muss.
Aber am Besten ist doch immer noch das Persönliche Gespräch